Die steuerliche Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung soll von derzeit 1460 Euro auf 3000 Euro pro Jahr ausgeweitet werden. Die Mittel für das Paket stammen aus dem Finanzministerium.
Die Bundesregierung präsentiert heute die Details der Steuerreform. Zusätzlich zu dem Fünf-Milliarden-Entlastungspaket wird es auch ein Wirtschaftspaket geben, wie Freitagfrüh aus Regierungskreisen bekannt wurde. Letzteres soll rund 200 Millionen Euro umfassen und sei schon länger paktiert, jedoch noch nicht kommuniziert worden, hieß es. Die Mittel für das Paket, mit dem SPÖ und ÖVP die heimische Wirtschaft beleben wollen, stammen aus dem Finanzministerium.
Im Paket vorgesehen ist etwa die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung von derzeit 1460 Euro auf 3000 Euro pro Jahr. Die Volkspartei hat sich in der Vergangenheit wiederholt für mehr Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmensgewinn ausgesprochen. Die heimische Wirtschaft dürfte damit etwas besänftigt werden.
Kleinere Unternehmen will die Regierung in Sachen Bürokratie entlasten. Konkret soll die Steuererklärung vereinfacht und im Umfang reduziert werden. Weiters enthalten in den 200 Millionen ist ein Finanzierungspaket für kleine und mittlere Unternehmen. Es soll Möglichkeiten der Beteiligung des Staates geben, Kernstück soll allerdings auf der Bereich der Private Equality (außerbörsliches Eigenkapital) sein.
Aufwertung der Forschung
Vor einer Erhöhung steht die Forschungsprämie. Sie soll von derzeit zehn auf zwölf Prozent ansteigen.
Von der paktierten Tarifentlastung mit dem Volumen von 4,9 Milliarden Euro profitieren die Unternehmer mit mehr als 500 Millionen Euro Einkommenssteuerentlastung, hieß es weiters.
Sie ist der Grund dafür, dass SPÖ und ÖVP wochenlang verhandelt haben: Jene Steuer, die Arbeitnehmer (und Pensionisten) abgeben müssen. Auch Selbstständige geben ihren Teil an den Staat ab, in diesem Fall nennt es sich Einkommensteuer. Derzeit ist die Steuer auf Arbeit in Österreich – im Vergleich zu den restlichen EU-Staaten – relativ hoch: Allein in diesem Jahr sollen 27,30 Milliarden Euro dadurch in die Staatskassen fließen.(von Iris Bonavida) BilderBox
Die SPÖ forderte sie immer wieder, vor allem in Wahlkampfzeiten und vor Parteitagen. Aber kommen tut sie sie nicht. Der Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) hatte sich in einem Interview so ganz nebenbei davon distanziert – womit das Thema für die SPÖ erledigt war. Die Sozialdemokraten wollten Vermögensanteile über einer Million Euro besteuern – daher der Name „Millionärsabgabe“. Die Volkspartei wehrte sich erfolgreich dagegen. EPA
Häupl sprach sich dafür aber für Steuern auf Vermögenszuwachs aus. Was dabei der Unterschied ist? Eine allgemeingültige Erklärung dafür gibt es nicht. Dafür aber einige Interpretationen. Prinzipiell meint man damit aber den Anteil eines Vermögens, der in einem bestimmten Zeitraum wächst. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) spricht von vermögensbezogenen Steuern. In diese Kategorie fallen Erbschafts- und Schenkungssteuern oder Kapitalertragssteuern. APA/ROLAND SCHLAGER
Das verrät schon der Name: Nicht das Grundstück an sich wird versteuert, sondern dessen Erwerb. Der Steuersatz beträgt in den meisten Fällen 3,5 Prozent des Kaufpreises. Kompliziert wird es, wenn die Immobilie nicht verkauft, sondern im Familienkreis vererbt oder verschenkt wird. Bei nahen Angehörigen beträgt dann der Steuersatz zwei Prozent der Bemessungsgrundlage. Die wiederum entspricht nicht dem Verkehrswert, sondern dem dreifachen Einheitswert, der auch für die Grundsteuer (siehe unten) ausschlaggebend ist. www.BilderBox.com
Aber auch der Grundbesitz an sich wird besteuert –und zwar in jedem Jahr. Die Abgabe wird von den Gemeinden eingehoben und kommt auch ihnen zugute. Sie beruht auf einer komplizierten Berechnung und beträgt etwa ein Prozent des sogenannten Einheitswerts. Dieser wird wiederum vom Finanzamt festgestellt. Für landwirtschaftliche Flächen wurden diese Werte Anfang 2015 neu festgelegt. Für alle anderen Grundstücke gelten weitaus ältere Werte. APA/HERBERT PFARRHOFER
Auch bei der Steuer auf Kapitalerträge, kurz KESt genannt, soll es Neuerungen geben. Die Abgaben werden auf Zinsen bei Spareinlagen oder anderen Veranlagungen abgezogen. Auch Zugewinne aus Immobilien-Geschäften sowie aus Aktien-Deals sind steuerpflichtig. Bis 2012 gab es für Immobilien eine Spekulationsfrist von zehn Jahren, innerhalb derer die Steuer fällig wurde. Danach waren Erträge steuerfrei. Seit 2012 wird der Gewinn aus Immobiliengeschäften (Immo-ESt) generell mit einem Steuersatz von 25 Prozent belegt. Auch bei Verkäufen von Wertpapieren und Derivaten wird der Zugewinn versteuert, und zwar ebenfalls mit 25 Prozent. www.BilderBox.com
Die Registrierkassenpflicht ist ein Punkt, von dem die SPÖ nicht abrücken will. Sie soll Schwarzgeldgeschäfte künftig unterbinden und gemeinsam mit einem Betrugsbekämpfungspaket einen großen Brocken zur Gegenfinanzierung der Steuerreform beitragen. Was dahinter steckt: Per Gesetz sollen Gastronomie und Gewerbe zum Benützen einer Registrierkasse verpflichtet werden. Und zum Ausstellen von Belegen. Es gilt die Barbewegungsverordnung: Das heißt, es müssen alle Umsätze einzeln und in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar aufgezeichnet werden, und die Kunden müssen einen Beleg erhalten. Auch soll es strafbar werden, die Kassen zu manipulieren. www.BilderBox.com
Landeshauptmann Pröll zeigt sich zufrieden, dass Vermögenssteuern verhindert wurden. Die Sozialistische Jugend protestiert vor dem Bundeskanzleramt. Ex-Kanzler Vranitzky empfiehlt weitere Reformen.
Nennen wir es die griechische Technik: Künftige Einnahmen und Erlöse sind die idealen Variablen in mühseligen Verhandlungen mit störrischem Gegenüber. In Athen und nun in Wien.
Während die wahlkämpfenden Landeschefs zufrieden sind, protestiert der linke Flügel in der SPÖ. Im ÖVP-Wirtschaftsbund formiert sich Widerstand gegen die Registrierkassenpflicht.
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