Ukrainisches Parlament beschließt die Öffnung der Geheimdienstarchive

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Das neue Gesetz ermöglicht eine weitgehend freie Einsicht in KGB-Akten. Sie sollen an das Institut für Nationale Erinnerung übergeben werden.

Kiew/Wien. Die Werchowna Rada in Kiew hat am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das die weitestgehende Freigabe von KGB-Akten vorsieht. Dokumente „repressiver Organe des totalitären kommunistischen Regimes“ sollen von allen ukrainischen Behörden an das staatliche Institut für Nationale Erinnerung übergeben werden und dort allgemein zugänglich sein.

Von einer äußerst wichtigen Entscheidung spricht der Historiker und Vizedirektor des ukrainischen Geheimdienstarchivs, Wolodymyr Birtschak, der am Gesetzesprojekt beteiligt war. „Die Ukraine folgt damit europäischen Staaten wie Polen, Tschechien und der Slowakei, die diese Akten aus der kommunistischen Zeit bereits freigegeben haben“, erklärt er. Birtschak betont, dass das neue Gesetz nur minimale Einschränkungen für die Zugriffe auf Akten vorsehe. Lediglich Opfern von kommunistischen Repressionen werde das Recht eingeräumt, den Zugriff auf sie betreffende Informationen zu verweigern. „Täter und Mitarbeiter von sowjetischen Geheimdiensten werden keine Möglichkeit haben, ihre Personalakten sperren zu lassen.“

In den nächsten sechs Monaten müssten alle im Gesetz genannten staatlichen Institutionen der Ukraine, die über einschlägige Akten verfügen, ihre diesbezügliche Dokumentation in Einklang mit der neuen Regelung bringen.

Für die konkrete Aktenübergabe sei, so Birtschak, anschließend eine Frist von zwei Jahren vorgesehen. In der ersten Etappe sollen jene Dokumente übergeben werden, die sich derzeit in Kiew in Archiven des Geheimdienstes SBU, des Auslandsgeheimdienstes SSR und des Innenministeriums befinden. Was das Kiewer SBU-Archiv betrifft, spricht der Vizedirektor von insgesamt 200.000 Akteneinheiten und acht Kilometern Archivalien, die aus dem militärisch organisierten Geheimdienst an das zivile Archiv übergeben werden sollen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2015)

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