Bluttat im Partykeller: 17-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt

Bild vor dem Prozessstart im März
Bild vor dem Prozessstart im MärzAPA/ERWIN SCHERIAU
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Der Grazer hat einem Gleichaltrigen in den Kopf geschossen. Das - nicht rechtskräftige - Urteil: zehn Jahre Haft wegen Mordes.

Ein 17-jähriger Grazer ist am Donnerstag wegen Mordes an einem Bekannten zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er soll den 16-Jährigen mit einem Gewehr erschossen haben. Die Anklägerin sah Eifersucht und Rache wegen eines Mädchens als Motiv, der Verteidiger sprach von Notwehr. Der Geschworenensenat (Vorsitz: Raimund Frei) verfügte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Prozess begann im März und fand völlig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da auch intime Details aus dem Leben dreier Jugendlicher zu Sprache kamen. Der Angeklagte, das spätere Opfer (16) und ein noch nicht ganz 15-jähriges Mädchen hatten zwei Tage ununterbrochen miteinander verbracht. Dabei soll reichlich Alkohol geflossen sein, Marihuana wurde konsumiert und die Burschen sollen der Jugendlichen auch ein Schlafmittel verabreicht haben, bevor beide mit ihr Sex hatten. Ob der 16-Jährige seinen Freund dazu gezwungen hatte, sich vor seinem Augen an dem wehrlosen Mädchen zu vergehen, konnte nicht wirklich geklärt werden.

Gemeinsame Fahrt nach Kärnten

Das Trio fuhr jedenfalls gemeinsam nach Kärnten, dann soll das spätere Opfer das Mädchen in der Wohnung festgehalten haben. Der 17-Jährige holte irgendwann aus der Wohnung seines Großvaters ein Gewehr und schoss seinem Bekannten in den Kopf. Dieser soll dabei eine Gaspistole in der Hand gehalten und ihm damit gedroht haben. Laut Verteidiger Gerald Ruhri war es ein unglücklicher Zufall, dass das Geschoß durch das Auge in den Kopf eingedrungen war.

Staatsanwältin Kathrin Heidinger war von der Vorsätzlichkeit der Tat überzeugt: Der 17-Jährige habe "kaltblütig, aus Eifersucht und aus dem Motiv der Rache", geschossen, und zwar ganz gezielt, denn "so ein Treffer passiert nicht einfach so". Die Notwehrversion hielt sie für unglaubwürdig, nicht zuletzt wegen der Tätowierung, die sich der Beschuldigte in der Haft hat machen lassen: "Vendetta" und "§75" (Mordparagraf, Anm.) würden nun groß auf seiner Brust prangen. Er sei wegen der gemeinsamen Freundin eifersüchtig gewesen und wollte den Konkurrenten aus dem Weg schaffen: "Von Versehen oder Unfall keine Rede", unterstrich Heidinger, die den Grazer als "zurechnungsfähig und gefährlich" bezeichnete.

"Er wollte die Situation dort beenden", versuchte hingegen Verteidiger Gerald Ruhri zu erklären, warum der Angeklagte mit dem Gewehr zu seinem Freund und dem Mädchen in die Kellerwohnung gegangen ist. Die Waffe hätte nur als "stärkeres Argument" dienen sollen.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Geschworenen befanden den 17-Jährigen nach rund zweistündiger Beratung für schuldig und verfügten eine zehnjährige Haftstrafe, da bei Jugendlichen nur die Hälfte des normalen Strafmaßes (zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslänglich) verhängt werden kann. Er wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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