Staatsschutz: "Über gerichtliche Kontrolle diskutieren"

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Der Rechtsschutzbeauftragte Burgstaller steht der Frage, ob man sich bezahlter Vertrauensleute bedienen sollte, zwiespältig gegenüber. Heute läuft die Begutachtungsfrist für die Reform aus.

Die Begutachtungsfrist für die Reform des Staatsschutzes läuft am heutigen Dienstag aus. In einer Datei sollen Informationen über diese Verdächtigen deutlich länger gespeichert bleiben als bisher. Der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums Manfred Burgstaller findet ein neues Gesetz grundsätzlich begrüßenswert, warnt aber vor einer Überforderung bei der Kontrolle.

Ohne Ausbau und Aufstockung würde Burgstaller die im neuen Staatsschutzgesetz vorgesehenen neuen Aufgaben nicht übernehmen. Mit den jetzigen Kapazitäten könnte er diese "ganz sicher nicht bewältigen" und "würde das auch ablehnen", er könnte das "persönlich nicht verantworten", sagte Burgstaller am Dienstag im ORF-"Morgenjournal".

Konkret ist in dem von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) vorgelegten Entwurf vorgesehen, dass der Rechtsschutzbeauftragte den Einsatz bezahlter Vertrauensleute für den Staatsschutz kontrolliert. Der Strafrechtler Manfred Fuchs hat eine gerichtliche Kontrolle angeregt - und auch für die Ministerin wäre diese vorstellbar. Über die gerichtliche Kontrolle sollte man "zumindest ernsthaft diskutieren", sagte Burgstaller, wobei es sicherlich nicht leicht wäre, ein konkretes Modell dafür zu finden.

Vertrauensleute als großes Fragezeichen

Schon der Frage, ob sich der Staatsschutz überhaupt bezahlter Vertrauensleute bedienen sollte, steht er zwiespältig gegenüber. Einerseits brauche man diese für Ermittlungen in sozial oder kulturell abgeschotteten Milieus. Andererseits würden sich für solche Aufgaben wohl eher Menschen mit einem "nicht unbedingt hehren Charakter" zur Verfügung stellen - womit die Verlässlichkeit der Informationen "immer sehr problematisch" sei.

Eine besonders "kritische Sache" sei, wenn man solchen Vertrauensleuten, wie geplant, auch Ermittlungsaufträge gibt. Das müsse man politisch entscheiden, ob man das wolle. Und ebenso sei es eine letztlich politische Entscheidung, wie man mit dem "weithin ungelösten Problem" umgeht, dass verdeckte Ermittler oft zwangsläufig in strafbare Handlungen involviert sind.

(APA)

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