Eurofighter: Auskunftsverweigerung rechtswidrig

Eurofighter: Auskunftsverweigerung rechtswidrig
Eurofighter: Auskunftsverweigerung rechtswidrigAPA/ERWIN SCHERIAU
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Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Bescheid des Wirtschaftsministeriums aufgehoben, mit dem die Auskunft zu Gegengeschäften verweigert wurde.

Das Forum Informationsfreiheit kann sich über einen Etappensieg im Kampf gegen die Hürden des Amtsgeheimnisses freuen: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) veröffentlichte am Montag ein Urteil, wonach die pauschale Auskunftsverweigerung des Wirtschaftsministeriums über Eurofighter-Gegengeschäfte rechtswidrig war.

Der Datenjournalist Markus Hametner hatte 2013 die Übermittlung einer Liste aller Unternehmen mit vom Wirtschaftsministerium anerkannten Gegengeschäften zu dem Kampfflieger-Kauf verlangt. Dieses verweigerte die Auskunft, und zwar mit dem Argument, dass ihm keine abschließende Liste vorliege. Zudem sei die Abwicklung des Gegengeschäftsvertrages Gegenstand laufender Verfahren vor verschiedenen Behörden, und die Veröffentlichung von Unternehmen mit anerkannten Gegengeschäften könne die anhängigen Verfahren nachteilig beeinflussen.

Hametner befasste den VwGH, und der hob den Bescheid des Wirtschaftsministers wegen mehrerer Begründungsmängel nun auf. Dass dem Minister keine abschließende Liste von Unternehmen mit anerkannten Gegengeschäften vorliege, sei keine nachvollziehbare Begründung, um die Auskunft über die bereits anerkannten Gegengeschäfte zu verweigern, wird in dem Spruch argumentiert.

Der pauschale Hinweis auf nicht näher bezeichnete "laufende Verfahren" und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeige nicht, inwiefern die bloße Nennung der Unternehmen geeignet wäre, diese Verfahren zu beeinträchtigen. Schließlich sei auch die erforderliche Abwägung zwischen den Interessen der von der Auskunftserteilung betroffenen Unternehmen einerseits und dem Informationsinteresse des Beschwerdeführers andererseits nicht durchgeführt worden, so der VwGH.

Der Wirtschaftsminister hat nun - unter Bindung an die Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes - neuerlich über den Antrag auf Auskunft zu entscheiden.

(APA)

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