Gegengeschäfte: 280 Firmen profitierten

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Aufträge über 3,3 Milliarden Euro wurden abgewickelt. „Vermittler“ beschäftigt die Justiz.

Wien. Der Ankauf der Eurofighter sollte ein Geschäft für die heimische Wirtschaft werden. Für 200 Prozent des Kaufpreises, also rund 3,5 Milliarden Euro, müssen laut Kaufvertrag Gegengeschäfte mit österreichischen Firmen abgeschlossen werden. Dabei darf es sich nur um Neugeschäfte handeln, nicht um die Fortführung bisheriger Aufträge. Für die Prüfung, ob tatsächlich ein anrechenbares Gegengeschäft vorliegt, ist das Wirtschaftsministerium zuständig.

Laut offiziellen Auskünften des Wirtschaftsressorts sind für die Jahre 2003 bis 2010 insgesamt 1506 Gegengeschäfte mit einem Gesamtvolumen von 3,3 Milliarden Euro anerkannt worden. Davon haben 280 Unternehmen profitiert. Für die Erfüllung der restlichen Verpflichtung hat der Airbus-Konzern (vormals EADS) noch Zeit bis zum Jahr 2018. Die Namen der Firmen veröffentlicht das Wirtschaftsministerium nicht, doch die großen Profiteure der Gegengeschäfte sind bekannt: Es handelt sich um den Lkw-Hersteller MAN, der einen Großauftrag für die britische Armee bekam, um den Flugzeugzulieferer FACC, den Autozulieferer Magna sowie um den Stahlkonzern Böhler, der mittlerweile zur Voest gehört.

Brisant sind die Gegengeschäfte von Magna: Nicht nur, weil der frühere Magna-Chef Frank Stronach im Wahlkampf bestritt, davon profitiert zu haben, sondern auch weil Magna im Vorfeld der Typenentscheidung für EADS lobbyierte. So besuchte Magna-Manager Siegfried Wolf gemeinsam mit Finanzminister Karl-Heinz Grasser das Eurofighter-Werk in Manching.

Die Gegengeschäfte beschäftigen aber auch die Justiz: EADS hat 114 Millionen Euro an eine britische Firma namens Vector Aerospace gezahlt – mit dem offiziellen Auftrag, Gegengeschäftspartner in Österreich zu finden und dem Eurofighter-Hersteller das Risiko einer Pönalezahlung abzunehmen. Allerdings sind beträchtliche Zweifel angebracht, ob Vector Aerospace tatsächlich Gegengeschäfte in nennenswertem Ausmaß vermittelt hat und ob nicht über diesen Kanal Bestechungsgelder im Zusammenhang mit der Kaufentscheidung geflossen sind. (maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2015)

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