Drei verurteilte Polizisten der Sonderheinheit WEGA hatten einen Wiederaufnahmeantrag gestellt. Sie waren rechtskräftig wegen Quälens eines Gefangenen verurteilt worden.
Das Verfahren gegen drei ehemalige Polizisten, die vor über acht Jahren im Fall Bakary J. wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden sind, wird nicht neu aufgerollt. Das Wiener Straflandesgericht hat Anfang August einen Wiederaufnahmeantrag der früheren Wega-Beamten abgewiesen, berichtete am Montag die Austria Presseagentur.
"Es liegen keine eine Wiederaufnahme begründenden Umstände vor", fasste Gerichtssprecherin Christina Salzborn den umfangreichen, 14 Seiten umfassenden Beschluss zusammen, der den Ex-Polizisten bereits zugestellt wurde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Wiederaufnahme-Werber haben 14 Tage Zeit, dagegen eine Beschwerde ans Wiener Oberlandesgericht zu richten.
Das wird vermutlich passieren. Die Rechtsvertreterin der ehemaligen Polizisten will die abgelehnte Wiederaufnahme des Verfahrens bekämpfen. Sie sei im Begriff, dagegen ein Rechtsmittel einzubringen, so Maria Zehetbauer auf Anfrage.
Anwalt verweist auf Geständnisse
Zufrieden reagierte der Anwalt von Bakary J. auf die Entscheidung des Straflandesgerichts. Für ihn sei "von vornherein klar gewesen, dass die Wiederaufnahme nicht bewilligt wird", erklärte Nikolaus Rast. Die Polizisten hätten ein Geständnis abgelegt und dieses in der Hauptverhandlung durchgehend aufrechterhalten, verwies Rast auf die seinerzeitige Verantwortung der früheren Wega-Beamten.
Insgesamt vier Polizisten waren in der Aufsehen erregenden Causa Bakary J. verurteilt worden und mit vergleichsweise milden Strafen davongekommen, weil sie den gebürtigen Gambier nach einer gescheiterten Abschiebung in eine mittlerweile abgerissene Lagerhalle in Wien-Brigittenau gebracht, dort schwer misshandelt und dem Mann mit der Tötung gedroht hatten. Drei von ihnen wurden später nach längerem Hin und Her aus dem Polizeidienst entfernt.
Später Widerruf
Diese drei widerriefen im Vorjahr ihre im April 2006 abgelegten Geständnisse und behaupteten, sie hätten Bakary J. nicht die amtsärztlich festgestellten Verletzungen zugefügt. Sie unterstellten diesem, er hätte - was die Entstehung seiner schweren Verletzungen betreffe - offensichtlich die Unwahrheit gesagt.
Bakary J., der inzwischen mit einem regulären Aufenthaltstitel in Österreich lebt, hat für die erlittene Tortur von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro erhalten. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1000 Euro. Ein vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) bestellter Gutachter hatte zuletzt jedoch Zweifel am Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung angemeldet. Die Kanzlei Rast lehnt diesen Sachverständigen wegen Befangenheit und Voreingenommenheit ab.