Salzburg: FPÖ deckt Schnell-Partei mit Strafzahlungen ein

Karl Schnell
Karl SchnellAPA/BARBARA GINDL
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Die Ansprüche aus den einstweiligen Verfügungen gegen die FPS und Schnell persönlich sind mittlerweile auf über 91.000 Euro gewachsen.

Die FPÖ deckt die neue Partei des ehemaligen Salzburger Landesobmanns Karl Schnell immer mehr mit Strafzahlungen ein. Die Ansprüche aus den einstweiligen Verfügungen gegen die FPS und Schnell persönlich sind inklusive Anwaltskosten auf mittlerweile mehr als 91.000 Euro gewachsen. Die Begehren sind allerdings noch nicht rechtskräftig, beide Seiten haben Einspruch erhoben.

"Die zuständigen Bezirksgerichte in Salzburg und Saalfelden haben in insgesamt zehn Beschlüssen bis jetzt 29.900 Euro Geldstrafe gegen die FPS und 33.500 Euro Geldstrafe gegen Karl Schnell wegen Verstößen gegen die einstweiligen Verfügungen verhängt", sagte FPÖ-Anwalt Michael Rami am Donnerstag. Dazu kämen Prozesskosten von rund 15.700 und 12.300 Euro.

Die FPS sei trotz der einstweiligen Verfügung des Gerichts im Internet etwa noch eine Zeit lang unter den beiden Domains www.freiheitlich.at oder www.echt-freiheitlich.at aufgetreten, obwohl die Verwendung des Begriffs bereits untersagt worden war. Auch auf Facebook fanden sich noch länger ältere Artikel, in denen sich Schnell und seine Partei noch als "freiheitlich" bezeichneten.

Schnell weigert sich zu zahlen

Der FPÖ sind die verhängten Strafzahlungen zu niedrig, Schnell und seine FPS wollen hingegen gar nicht zahlen. "Das ist ja absurd. Ich wurde als Hotelier und Arzt eingestuft, dabei habe ich mit dem Hotel nichts zu tun. Das gehört meiner Frau", sagte Schnell und beklagte sich über die Klageflut der FPÖ. "Wenn eine Gemeinde eine FPS-Ortsgruppe mit dem Etikett freiheitlich ins Netz stellt, kann ich das nicht so rasch überprüfen." Das ganze Vorgehen sei doppelt absurd, weil sich seine Partei nach einem aktuellen Urteil des Salzburger Landesgerichts im Landtag weiterhin "freiheitlicher Landtagsklub" nennen darf, so Schnell.

Während der Streit über die Strafzahlungen auf eine Entscheidung in nächsthöherer Instanz wartet, findet am kommenden Dienstag am Landesgericht Salzburg (10.30 Uhr, Weiserstraße 22, Zimmer 315) unabhängig davon das Hauptverfahren im eigentlichen Namensstreit statt.

Zur Vorgeschichte: Die FPÖ klagte bereits unmittelbar nach der Ankündigung von Karl Schnell, eine neue Partei zu gründen, den ausgeschlossenen Ex-Landeschef auf Unterlassung von Begriffen wie "Freiheitliche Partei", "Freiheitliche" oder Ähnliches. Es drohe durch Verwechslungsgefahr "unwiederbringlicher Schaden". Schnell nannte seine neue Bewegung dennoch "Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) - Liste Dr. Karl Schnell". Darauf klagte die FPÖ auch die neue Partei.

Nachdem ein Richter am Landesgericht die FPÖ zunächst abblitzen ließ, ortete das OLG Linz durchaus eine Verwechslungsgefahr (O-Ton Schnell: "Das muss ein Burschenschaftler gewesen sein"). Die Causa ging zurück an die Erste Instanz. Ende Juli bekam die FPÖ dann Recht: Das Landesgericht Salzburg erließ die einstweilige Verfügung. Der FPS wurde vorläufig verboten, die Bezeichnung "Freiheitliche" als Namen oder Namensbestandteil zu verwenden. Schnell nannte seine Partei darauf in "Freie Partei Salzburg" um. Das Kürzel FPS blieb dasselbe.

(APA)

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