Bundespräsident: Habsburger dürfen erstmals kandidieren

Symbolbild: ''Habsburger Pfau'' mit den Wappen der Herrschaften des Hauses Habsburg, 1555
Symbolbild: ''Habsburger Pfau'' mit den Wappen der Herrschaften des Hauses Habsburg, 1555(c) Wikipedia
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Die Hofburg-Wahl bringt einige Neuerungen: Kandidaturen müssen eine Woche früher eingereicht werden, Briefwähler haben keine Nachfrist.

Am 8. Juli 2016 endet die zweite Amtszeit von Bundespräsident Heinz Fischer. Dann muss ein neues Staatsoberhaupt angelobt werden. Gewählt werden dürfte es am 24. April. Neu wird dabei aber nicht nur der Amtsinhaber sein, sondern auch einige Regeln der Wahl: Erstmals dürfen Habsburger kandidieren, Kandidaturen müssen eine Woche früher eingereicht werden und Briefwähler haben keine Nachfrist mehr.

Fischer darf im nächsten Jahr nicht mehr antreten, die Verfassung erlaubt dem Bundespräsidenten nur maximal zwei sechsjährige Amtsperioden direkt hintereinander. Also sind die Parteien auf der Suche nach Kandidaten - und sehen auch Parteiunabhängige wie Irmgard Griss eine Chance, in die Hofburg einzuziehen.

Wahlvorschläge 37 Tage vor der Wahl

Vom Bundespräsidentenwahlgesetz ist noch lange Zeit für die Kandidatensuchen: Erst 37 Tage vor der Wahl bis spätestens 17.00 Uhr müssen die Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden. Das ist sieben Tage früher als 2010, damals standen 30 Tage im Gesetz. Der Grund dafür ist, dass die achttägige Nachfrist für die Briefwähler gestrichen wurde: Auch ihre Stimmen müssen, wie schon bei der Nationalrats- und den Landeswahlen, heuer am Wahlsonntag zu Wahlschluss bei der Bezirkswahlbehörde liegen.

Mit der Vorverlegung wäre - beim Wahltermin 24. April - nicht der Karfreitag, sondern der 18. März Ende der Einreichfrist. Das ist, wie schon 2010, der Palmfreitag. Womit die Bundeswahlbehörde in der Karwoche viel Arbeit hat: Da sind die Wahlvorschläge zu prüfen, damit sie gesetzeskonform am 31. Tag vor der Wahl, also am Gründonnerstag, abgeschlossen und veröffentlicht werden können.

Zumindest 6000 Unterschriften von Wahlberechtigten

Ehe sie einreichen können, müssen die Bewerber Unterstützungserklärungen sammeln - und zwar alle zumindest 6000 Unterschriften von Wahlberechtigten. Denn bei der Direktwahl des Staatsoberhauptes zählen, anders als bei Nationalratswahlen, die Unterschriften von Bürgern und Abgeordneten gleich viel. Auch von Parteien nominierte Kandidaten müssen also ab dem Stichtag (der Ende Februar angesetzt werden dürfte) Unterschriften sammeln.

Antreten könnte heuer auch Ulrich Habsburg-Lothringen: Er hatte schon 2010 Unterschriften gesammelt, hätte aber nicht kandidieren dürfen, auch wenn er - was nicht der Fall war - die 6000 nötigen bekommen hätte. Denn damals war "Mitgliedern regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben" das Antreten bei der Bundespräsidentenwahl noch verboten. 2011 wurde dieses "Habsburger-Kandidaturverbot" gestrichen.

Wahlrechtsänderungsgesetz 2011

Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 wurde am 16. Juni 2011 im Natironalrat und am 30. Juni 2011 im Bundesrat beschlossen. Unter anderem wurde damit die Regelungen für Mitglieder des Hauses Habsburg geändert: Das Verbot, das ihnen bislang untersagte bei Bundespräsidentenwahlen zu kandidieren, wurde aufgehoben. 2016 findet die erste Hofburg-Wahl statt, bei der das Gesetz Anwendung findet.

(APA/AFP/Red.)

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