Gurlitt war bei Testamentserrichtung zurechnungsfähig

 Cornelius Gurlitt
Cornelius Gurlitt APA/EPA (HENNING KAISER)
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Der Kunstsammler war 2014 gestorben und hatte Hunderte Gemälde dem Museum Bern vererbt. Seine Cousine focht das Testament an. Bei vielen Bildern besteht Verdacht auf Nazi-Raubkunst.

Der Sammler Cornelius Gurlitt hat seine Kunstschätze im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte an das Kunstmuseum Bern vererbt. Das geht aus einem medizinischen Gutachten hervor, dessen Ergebnis das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag in München bekanntgab. Danach war Gurlitt an dem Tag, an dem er das Testament verfasste, testierfähig.

Über das Ergebnis des 146 Seiten langen Sachverständigengutachtens hatten schon einige Medien berichtet. Gurlitt war 2014 im Alter von 81 Jahren gestorben und hatte seine Gemälde und Kunstwerke dem Museum vererbt. Seine Cousine Uta Werner zog jedoch seine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel und focht das Testament an. Nach einer Niederlage vor dem Amtsgericht München legte sie Rechtsmittel ein. Die Prozessbeteiligten haben nun bis zum 1. Februar Zeit, sich zum Gutachten zu äußern. Wann das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Testaments entscheidet, ist noch unklar.

Der spektakuläre Schwabinger Bilderfund hatte die Kunstwelt 2013 in Atem gehalten. Damals wurde bekannt, dass bereits 2012 rund 1280 Kunstwerke in Gurlitts Münchner Wohnung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden waren. Zwei Jahre später tauchten weitere 238 Gemälde in seinem verwahrlosten Haus in Salzburg auf. Bei Hunderten davon bestand Verdacht auf Nazi-Raubkunst. Eine Taskforce sollte die Herkunft der Bilder klären. Zum Jahresende stellt sie ihre Arbeit ein. In fünf Fällen fanden Experten den Raubkunst-Verdacht bestätigt, Hunderte Fälle sind noch offen.

(APA/dpa)

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