Ex-Rektor für Kontrolle bei Abberufungen

Heinrich C. Mayr.
Heinrich C. Mayr.(c) Clemens Fabry
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Der Verwaltungsgerichtshof kippt die Abberufung des Klagenfurter Ex-Rektors Heinrich C. Mayr. Er will eine Änderung des Uni-Gesetzes.

Klagenfurt. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die Abberufung des Klagenfurter Ex-Rektors Heinrich C. Mayr gekippt hat, fordert dieser Reformen bei Abberufungsverfahren. Dass der Uni-Rat im Alleingang – also auch ohne Zustimmung des Senats – ein Rektoratsmitglied abberufen kann, berge die Gefahr der Subjektivität, sagt Mayr im Gespräch mit der „Presse“.

„Das muss anders konstruiert werden: Natürlich muss der Uni-Rat Maßnahmen ergreifen können, wenn er mit dem Rektor nicht zurechtkommt“, sagt er. „Aber es braucht eine rechtliche Instanz, damit das nicht wie in meinem Fall rechtswidrig verläuft.“ Sonst sei der Uni-Rat nämlich gleichzeitig „Kläger, Ermittler und Richter“. Mayr fordert, dass bei der nächsten Novellierung des Uni-Gesetzes ein Weg gefunden wird, um das zu ändern. Er könnte sich vorstellen, dass es schon vor einer Abberufung durch den Uni-Rat eine Kontrolle durch einen Verfahrensrichter gibt.

Mayr war nach einem länger andauernden Konflikt vom Uni-Rat im April 2012, zwei Jahre vor dem Ende der Funktionsperiode, abberufen worden. Entzündet hatte sich die Auseinandersetzung um die richtige Führung der Uni an der von Mayr betriebenen Errichtung eines Freizeitzentrums für Uni-Angehörige. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Abberufung vor fünf Wochen wegen Verfahrensmängeln aufgehoben.

Mayr will Gehaltsdifferenz

Mayr – der seit der Abberufung wie zuvor an der Uni Klagenfurt als Informatikprofessor tätig ist – erwartet nun die Gehaltsdifferenz zwischen dem Rektoreneinkommen und dem Professoreneinkommen. Die Universität hat entsprechende Rückstellungen gebildet. Aus dem Uni-Rat – der inzwischen neu zusammengesetzt ist – heißt es gegenüber der „Presse“, man sei mit Mayr im Gespräch und versuche, so bald wie möglich zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. (beba)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.12.2015)

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