Gatterjagd: Tierschützer ziehen vor Höchstgericht

Archivbild: Eine Protestaktion gegen Gatterjard des Vereins gegen Tierfabriken
Archivbild: Eine Protestaktion gegen Gatterjard des Vereins gegen TierfabrikenREUTERS
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Der Verfassungsgerichtshof soll beurteilen, ob Sperrzonen rund um Gatterjagden gesetzeskonform sind. Durch derartige Zonen kann die umstrittene Gatterjagd nicht mehr beobachtet werden.

Der Kampf der Tierschützer gegen die umstrittene Gatterjagd geht weiter. Mittels einer Verfassungsklage will der Verein gegen Tierfabriken (VGT) nun ein Verbot von Sperrzonen rund um – ohnedies durch Gatter eingegrenzte – Jagdreviere erwirken. Denn: Durch Sperrzonen sei es nicht mehr möglich, eine Jagd von Beobachtungspunkten außerhalb des Gatters zu dokumentieren.

Anlass der Klage laut VGT: Im Südburgenland habe der Landespolizeidirektor per Verordnung eine Sperrzone um das Jagdrevier des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly errichten lassen. Sogar das Landesamt für Verfassungsschutz sei für die Durchführung der polizeilichen Maßnahmen (zum Beispiel: Straßensperren) eingeschaltet gewesen.

Der Obmann des VGT, der Tierschutz-Aktivist Martin Balluch, in einer Aussendung: „Diese Sperrzonen sind ganz eindeutig rechtswidrige Willkürakte, einfach ein Freundschaftsdienst der Landespolizeidirektion einem einflussreichen Großgrundbesitzer gegenüber." Und: "Wir bitten daher den Verfassungsgerichtshof, die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen und uns unserer Arbeit nachgehen zu lassen, wie das ja auch die Bundesverfassung mit dem Staatsziel Tierschutz vorsieht.“

Das konkrete Ziel der Klage besteht darin: Derartige Sperrzonen mögen als verfassungswidrig erklärt werden. Die Klage hat insofern Aussicht auf Erfolg, als der eigentliche Sinn derartiger Sperrzonen darin besteht, die Sicherheit einer Menschenansammlung zu gewährleisten. Und nicht eine Jagd vor neugierigen Blicken zu schützen. Nebenbei bemerkt: Mensdorff-Pouilly bediente sich zuletzt schwarz maskierter Jagdhelfer.

Minutenlange Qualen eines junges Rehs

Erst vor kurzem brachte der VGT eine Anzeige wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg ein: Dabei ging es um eine Gatterjagd nahe dem niederösterreichischen Ernstbrunn: Auf einem Dokumentationsvideo (www.vgt.at) ist klar zu sehen, wie ein junges Reh minutenlang in Todesangst gegen einen Gatterzaun springt und sich schwer verletzt.

Dass ein Dokumentieren einer Jagd zu bizarren Begebenheiten führen kann, zeigt auch folgender Zwischenfall: Mitte Dezember hatten Tierschützer eine weitere dieser umstrittenen Gatterjagden dokumentiert. Konkret ging es um eine Jagd auf Wildschweine, die in Salzburg im Antheringer Mayr-Melnhof-Gatter gefangen waren. Dabei setzten die Aktivisten eine Drohne ein. Und einer der Jäger erfüllte das Klischee der Schießwütigkeit voll und ganz: Er schoss kurzerhand die Drohne ab.  

Das VGT-Video: 

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