Prozessbeginn: Gericht will Meischbergers Leistung wissen

Walter Meischberger (Bild: im Korruptions-U-Ausschuss, 2012), steht ab Mittwoch in Wien vor Gericht.
Walter Meischberger (Bild: im Korruptions-U-Ausschuss, 2012), steht ab Mittwoch in Wien vor Gericht.APA/Helmut Fohringer
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Dem einstigen FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger wird Untreue angelastet. Es geht um das Wiener Immobilienprojekt "Brehmstraße".

Die längst zu einem geflügelten Wort gewordene Frage des Lobbyisten Walter Meischberger (56), „Wo woa mei' Leistung?“, wird ab heute endlich auch von einem Strafgericht gestellt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem früheren FPÖ-Generalsekretär vor, eine 600.000-Euro-Scheinrechnung für das Projekt „Brehmstraße“ an eine Tochterfirma des Porr-Konzerns geschickt zu haben. „Rechtsgrundlos“, wie es in der Untreue-Anklage heißt.

Wenn also ab heute (vier weitere Verhandlungstage, 21. Jänner; 2. bis 4. März, sind bereits fixiert) Meischberger vor dem Wiener Strafrichter Michael Tolstiuk steht, wird wohl auch dieser (zumindest sinngemäß) fragen: „Wo war Ihre Leistung?“

Zur Erinnerung: Der eingangs erwähnte, viel zitierte  Meischberger-Spruch ("Wo woa mei' Leistung?") wurde Korruptionsermittlern durch eine Telefonüberwachung zu einem anderen Immobilienprojekt („Nordbahnstraße“) bekannt. Selbst Kabarettisten diente er bereits als dankbare Vorlage. Allerdings wurde das Verfahren "Nordbahnstraße" eingestellt.

Schmiergeld-Vorwürfe hielten nicht

Apropos Korruption: Bis heute ist es keinem Staatsanwalt gelungen, eine derartige Anklage gegen Meischberger und Co. zustande zu bringen. In Sachen Buwog-Privatisierung gibt es dem Vernehmen nach nur einen unfertigen Anklage-Entwurf (dieser soll laut „Presse“-Informationen auch Ex-Finanzminister Karlheinz Grasser betreffen, es gilt die Unschuldsvermutung). Und in der aktuellen Sache „Brehmstraße“ – dabei geht es um die Übersiedlung von Wiener Zollbeamten in ein Porr-Gebäude an eben dieser Adresse (daher sind auch zwei Ex-Vorstände der Porr-Tochter UBM angeklagt) – nimmt der Ankläger ausdrücklich von Schmiergeld-, sonstigen Korruptions- und Anfütterungsvorwürfen Abstand: „Keine dieser Varianten ist nachweisbar, was zur Erfüllung des Tatbestandes der Untreue auch nicht erforderlich ist.“ Siehe Faksimile unten.

Im Klartext: Die Manager hätten das Geld nicht an Meischberger überweisen dürfen, er hätte es nicht kassieren dürfen, wofür es gedacht war, weiß die Anklage aber nicht. Dass es für einen wertvollen Hinweis Meischbergers an die Porr in Zusammenhang mit einem lukrativen Hotelprojekt in München floss, glaubt Staatsanwalt Wolfgang Handler nicht (Handler hatte übrigens auch im umstrittenen - und mit Freisprüchen zu Ende gegangenen - Wiener Neustädter Tierschutzprozess die Anklage vertreten).

Ein Angebot Meischbergers hinsichtlich des Hotelprojekts sei rückdatiert worden, heißt es in der Anklage. Zumindest, so schränkt die - über weite Strecken defensiv wirkende - Anklage ein, könne der "Schluss" gezogen werden, dass Meischberger das Papier rückdatierte, "um den Eindruck zu erwecken", er bzw. seine Agentur "ZehnVierzig" habe hier eine Leistung erbracht.

Karl-Heinz Grasser entlastet

In Sachen "Brehmstraße" war auch lange gegen Grasser ermittelt worden. Vorwurf: Bestechlichkeit. Doch heraus kam nichts, so heißt es sogar in der Meischberger-Anklage: Bei den Ermittlungen "konnte weder eine Einflussnahme von Mag. Karl-Heinz Grasser auf die zugunsten des Standortes Brehmstraße erfolgte Entscheidungsfindung, noch eine Bezahlung von Bestechungsgeldern an ihn nachgewiesen werden, sodass die diesbezüglichen Ermittlungen eingestellt wurden."

Zurück zu Meischberger. Dieser sagt im Vorfeld der Verhandlung (Ort: Straflandesgericht Wien) zur „Presse“: „Ich sehe dem Prozess gelassen entgegen. Die Manager haben rechtens gehandelt. Der Rechnung steht selbstverständlich eine werthaltige Leistung gegenüber.“ Schließlich sei er, Meischberger, als "strategischer Berater" tätig gewesen.

Bleibt abzuwarten, ob es ein langwieriger Prozess wird. Denn viel Zeit sollte sich die Justiz nicht mehr lassen: Die mutmaßliche Tat Meischbergers liegt schon mehr als ein Jahrzehnt zurück. Und auch an der (hier nicht relevanten) "Buwog-Front" ist Eile geboten. Die bis heute strafgerichtlich ungeklärte Buwog-Privatisierung hatte im Jahr 2001 (also vor 15 Jahren!) begonnen und war 2003 erledigt.

Aus der Anklage: Die ''Veranlassung'' der Zahlung bleibt ungewiss. Eine Presseaussendung der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist noch deutlicher:
Aus der Anklage: Die ''Veranlassung'' der Zahlung bleibt ungewiss. Eine Presseaussendung der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist noch deutlicher: "Wofür diese 600.000 Euro tatsächlich bezahlt wurden und wofür sie letztlich verwendet wurden, konnte trotz intensiver Ermittlungen und Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel nicht geklärt werden.''(c) Presse Digital

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