Der Mangel, dass der Wagen mehr Schadstoffe ausstoße als angegeben, sei im rechtlichen Sinn nicht erheblich, urteilte ein deutsches Gericht. Dieser könne mit relativ geringem Aufwand beseitigt werden.
Volkswagen kann aufatmen: Nach der ersten Einschätzung eines Richters kommt auf den vom Abgasskandal erschütterten Autobauer in Deutschland wohl keine Rückgabewelle betroffener Fahrzeuge zu. Die Mängel an einem VW Tiguan mit manipulierten Abgaswerten seien nicht so erheblich, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten könne, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch vor dem Landgericht Bochum.
Dort will ein Kunde eines VW-Autohauses die Rückgabe des betroffenen Wagens erzwingen. Der VW-Fahrer könne seinen Wagen nutzen, auch wenn er mehr Schadstoffe ausstoße, als der Kunde "mit seinem grünen Gewissen" vereinbaren könne, sagte der Richter: "Ich komme zu dem Ergebnis, dass die Pflichtverletzung der Beklagten nicht so erheblich ist, dass sie zum Rücktritt führt", betonte er.
Vergleich noch möglich
Ob diese Einschätzung aber in ein Urteil mündet, ist offen: Der VW-Kunde, ein Geschichtsprofessor, und das Autohaus wollen einen Vergleich versuchen. Gelingt dies nicht, will Richter Streek am 16. März eine Entscheidung verkünden.
Kommt es nicht zum Vergleich und urteilt das Gericht tatsächlich im Sinne der ersten Einschätzung Streeks, will Kläger-Anwalt Dietrich Messeler die nächsthöhere Instanz anrufen - dann könnte der Fall letztlich sogar beim Bundesgerichtshof landen. Messler sagte, neben den falschen Abgaswerten leide sein Mandant auch darunter, dass sein bisher über rund 19.700 Kilometer genutztes Fahrzeug faktisch unverkäuflich sei. "Das zeigt die Erheblichkeit", betonte er. Sein Mandant wolle sich von dem Wagen trennen und nicht warten, bis Volkswagen den Mangel durch eine Nachrüstung behoben habe.
Der Anwalt des Autohauses bot indes als Vergleichsvorschlag an, dass der Händler den Wagen im Rahmen des Kaufs eines Neufahrzeuges zu einem "marktgerechten Preis" zurücknimmt. Schließlich sei der Professor ein guter Kunde des Händlers. Beide Seiten wollen nun über diesen Ausweg reden. Gelingt ihnen bis Mitte März keine Einigung, kommt es zum Urteil - und dann auch zum für andere VW-Kunden interessanten Gang durch die Instanzen.
(APA/dpa)