Ein Schöffensenat hatte nicht genug Beweise, um den Ex-BZÖ-Politiker wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter schuldig zu erkennen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) muss am Donnerstag entscheiden, ob es beim Freispruch für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler bleibt. Ein Wiener Schöffensenat hatte im vergangenen März keine ausreichenden Beweise gefunden, um den 48-Jährigen in seinem Prozess wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter schuldig zu erkennen.
In dem Verfahren war es einerseits um eine im Sommer 2006 auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur sowie um eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte, aber angeblich zweckwidrig verwendet wurde.
Dass das Erstgericht in beiden Fällen bei Westenthaler in seiner Funktion als BZÖ-Obmann bzw. Bundesliga-Vorstand kein schuldhaftes Verhalten erkennen sollte, bekämpfte die Korruptionsstaatsanwaltschaft mittels Nichtigkeitsbeschwerde. Die Generalprokuratur schloss sich der Rechtsansicht der Anklagebehörde an - in einem Croquis hat sie dem OGH empfohlen, die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben.
(APA)