Personallandesrat Schwaiger erteilte der Forderung eine klare Absage. Er will eine Regelung, dass die Mittagspause nicht als Dienstzeit gelte.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fordern Gewerkschafter auch im Land Salzburg eine bezahlte Mittagspause. Dort wird das Beamtendienstrecht noch nicht so umgesetzt, dass die Dienstpause als Arbeitszeit gilt. Das sei im Vergleich zu anderen Ländern und zum Bund nun unhaltbar, sagte der Chef der Fraktion sozialistischer Gewerkschafter, Helmut Priller, am Mittwoch im "Ö1-Mittagsjournal".
Rechtskonformität gefordert
"Wenn der Verwaltungsgerichtshof klar und deutlich aussagt, dass die Mittagspause einzurechen ist, dann ist dem umgehend nachzukommen." Priller sah dabei vor allem den Landespersonalreferenten, ÖVP-Landesrat Josef Schwaiger, gefordert. Man habe auch schon früher mehrfach eine bezahlte Mittagspause verlangt. "Der Dienstgeber hat das immer wieder abgelehnt. Jetzt aber liegt das Verwaltungsgerichtshofurteil vor und deshalb fordern wir jetzt die Rechtskonformität ein."
Das Land hat am Mittwoch aber bereits klar signalisiert, dem Wunsch der Gewerkschaft nicht nachkommen zu wollen. "Man wird das Gesetz entsprechend anpassen und eine rechtskonforme Regelung finden", sagte Landesrat Josef Schwaiger. Die neue Regelung soll allerdings festlegen, dass die Mittagspause nicht als Dienstzeit gelte. Er denke nämlich nicht, dass es in Österreich Verständnis dafür gebe, dass öffentlich Bedienstete die Mittagspause im Dienst konsumieren können, Mitarbeiter in der Privatwirtschaft aber nicht, sagte Schwaiger.
(APA)