Gnadenfrist: Heta-Insolvenz vorerst abgewendet

NEUER HETA-VORSTANDSCHEF SEBASTIAN VON SCHOENAICH-CAROLATH
NEUER HETA-VORSTANDSCHEF SEBASTIAN VON SCHOENAICH-CAROLATHAPA/GEORGES SCHNEIDER
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Gewinnt die HRE-Bad-Bank FMS einen Rechtsstreit gegen die Hypo-Abbaubank, droht die sofortige Insolvenz. Ein für heute erwartetes Urteil wurde vertagt.

Das Frankfurter Landgericht hat am Freitag eine Entscheidung im Rechtsstreit der Heta mit der deutschen Bad Bank FMS wegen des FMA-Zahlungsmoratoriums vertagt. Vom Gericht wurden neue Schriftsätze angefordert. Weiterverhandelt wird am 9. Juni. Eine befürchtete, ungewollte Insolvenz der Heta ist damit vorerst abgewendet. Die Schriftsätze sollen nun bis 10. Mai eingebracht werden. Grund für die Vertagung war der Antrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf eine Unterbrechung des Verfahrens. Sie befürchtete, dass es zu einer Ungleichbehandlung der Heta-Gläubiger kommen könnte. "Letztlich könnte eine Insolvenz ausgelöst werden, die für alle schädlich ist", befürchtete ein Behördensprecher noch am Freitagvormittag.

Es geht um 200 Millionen Euro

Die HRE-Bad-Bank FMS will 200 Millionen Euro von der heimischen Abbaueinheit. Gewinnt die FMS, könnte sie, was nach deutschem Recht geht, gleich auf eine Vollstreckung bestehen, wenn sie rund 110 Prozent der Klagsumme hinterlegt. Das deutsche Gericht entscheidet, ob das FMA-Zahlungsmoratorium gilt. Entscheidet es dagegen, könnte es immer noch so sein, dass die FMS nicht auf die Vollstreckung besteht und auf Heta-Vermögenswerte zugreift. So hatte es etwa die BayernLB gemacht, als sie zuletzt in München einen Prozess gegen die Heta gewonnen hatte.

Besteht die FMS aber auf die Vollstreckung, droht der Heta die sofortige Insolvenz, wovor sie eindringlich warnt. Denn schlussendlich würden alle Gläubiger schlechter aussteigen und das würde weitere Schadenersatzforderungen nach sich ziehen: "Sollte es zu einer Insolvenz kommen, droht ein Wertverlust von mehreren hundert Millionen bis zu einer Milliarde Euro, da wir nicht wie geplant die Assets geordnet verwerten können", sagte Heta-Chef Sebastian Schoenaich-Carolath im "Handelsblatt".

Ungleichbehandlung der Gläubiger

Die Insolvenz droht, weil es zu einer Ungleichbehandlung der Gläubiger kommen könnte, wenn die FMS 100 Prozent ihrer Forderungen erhalten sollte, denn für alle Gläubiger ist das bei der Heta schlicht nicht drin - es kommt ja bald zu einem Schuldenschnitt durch die FMA, die auch die Insolvenz einzuleiten hätte.

"Sagen wir, das Urteil wird vollstreckt und die FMS greift auf Vermögenswerte zu, die wesentlich sind für die Heta - dann wird die FMA lieber einen Insolvenzantrag stellen, damit alle Gläubiger gleich behandelt werden", erklärt der juristische Heta-Berater und Insolvenzrechtsexperte der Kanzlei Schönherr, Wolfgang Höller, im Gespräch mit der APA. Höller warnt auch die FMS vor einer Vollstreckung: "Nur weil eine Sicherheitsleistung hinterlegt wurde, ist man als Gläubiger nicht auf der sicheren Seite", sagte er. "Wenn vollstreckt werden sollte und es in einer Folgeinstanz zu einer Änderung oder einer Aufhebung des Urteils kommen, dann haftet der Gläubiger verschuldensunabhängig für jeden Schaden, den er durch die Exekution verursacht hat."

Österreich will sich "erfolgreich wehren"

Sollte die FMS exekutieren, "werden sich auch die Kärntner draufsetzen. Das ist ein schönes juristisches Argument, zu sagen, mit einer geordneten Abwicklung hätten wir für eine geringere Differenz gehaftet". Höller betonte auch, dass man für die Frage einer Vollstreckung des Frankfurter Urteils in Österreich rechtlich gewappnet sei. "Da wird man sich erfolgreich wehren."

(APA/dpa)

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