Hotels dürfen Booking.com auf eigener Website nicht unterbieten

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Die Bundeswettbewerbsbehörde traf eine Vereinbarung mit den Buchungsportalen, die meisten Bestpreisklauseln fallen. Den Hoteliers ist das zu wenig. Sie erwägen weitere rechtliche Schritte.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Untersuchungen gegen die Internet-Buchungsportale Booking.com und Expedia eingestellt. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hatte Beschwerde gegen die Bestpreisklausel der Portale eingelegt. Die BWB traf mit den Plattformen eine Vereinbarung, wonach die Portale auf viele umstrittene Klauseln verzichten. Eine Einigung mit HRS steht noch aus.

Den Hoteliers ist die Zusage zu wenig. Die ÖHV fordert ein schriftliches, transparentes Agreement. "Fakt ist, dass Hoteliers ihre Zimmerpreise noch immer nicht frei gestalten können - das geht nicht", kritisierte ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer am Dienstag in einer Aussendung. Die ÖHV prüfe weitere rechtliche Schritte.

Hotels dürfen auf Homepage nicht billiger sein

Dorn im Auge ist den Hoteliers die sogenannte "Bestpreisklausel", wonach Booking.com als Vertriebspartner immer den günstigsten Zimmerpreis anbieten dürfe. Den Hotelbetreibern ist es weiterhin untersagt, die Plattformen mit niedrigeren Angeboten auf den eigenen Hotelwebsites zu unterbieten. Laut BWB laufen nur 13 Prozent der Buchungen direkt über die Websites der Hotels, berichtete das "WirtschaftsBlatt" am Dienstag. 40 Prozent der Nächtigungen werden über Plattformen wie Booking.com oder Expedia gebucht.

Nun wurde laut Zeitung folgendes vereinbart: Hoteliers ist es erlaubt, dass sie auf verschiedenen Plattformen im Netz verschiedene Preise anbieten. Das war früher verboten. Auch dürfen sie Kunden direkt etwa via Telefon, E-Mail oder Fax individuell Zimmer offerieren, die günstiger sein dürfen als auf den Plattformen.

(APA)

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