ÖVP-Personalrochade: "Wer das wünscht, ist irrelevant"

Wolfgang Sobotka und Johanna Mikl-Leitner
Wolfgang Sobotka und Johanna Mikl-Leitner(c) Reuters
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Der Kanzler muss einen Ministerwechsel nicht akzeptieren, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer. Dass die Initiative von Erwin Pröll ausgeht, ist juristisch nicht relevant - politisch indes schon.

Der Bundesregierung steht eine neue Personalrochade ins Haus. Nachdem sich erst im Jänner das rote Regierungsteam verändert hat - damals war ja bekanntlich der burgenländische Landespolizeikommandant Hans Peter Doskozil ins Verteidigungsministerium nachgerückt, Gerald Klug war von dort weiter ins Infrastrukturressort gewechselt und hatte wiederum Alois Stöger abgelöst, der weiter ins Sozialministerium zog – wird nun im schwarzen Kabinettsteil umgebaut: Innenministerin Johanna Mikl-Leitner wird nach Niederösterreich gehen, während der dortige Finanzlandesrat Wolfgang Sobotka ihren Platz in Wien übernimmt.

„Die österreichische Verfassung schreibt nicht vor, wie oft ein Ministerposten während einer Legislaturperiode ausgewechselt werden kann“, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer im Gespräch mit der „Presse“. „Das ist eine Sache des Bundeskanzlers, der bestimmen muss, wer seinem Kabinett angehört.“ Allerdings sei Werner Faymann (SPÖ) nicht verpflichtet, jemanden vorzuschlagen. „Er kann akzeptieren, dass sich die ÖVP einen Ministerwechsel wünscht – und das wird er auch, solange die Koalition aufrecht ist -, aber er müsste es nicht akzeptieren“, betont Mayer.

Gleiches gilt für den Bundespräsidenten, der einen ihm vorgeschlagenen Minister ablehnen kann. „Wenn der Vorgeschlagene das Vertrauen des Staatschefs nicht genießt, kann er abgelehnt werden“, so Mayer. Eine tiefer gehende Begründung ist aus juristischer Sicht nicht notwendig, jedoch „wird er natürlich eine politische Begründung abgeben müssen“.

"Das ist eine politische Frage"

Dass der Verlauf nun ein etwas anderer ist – im Ö1-„Morgenjournal“ hatte Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) erklärt, dass er mit Mikl-Leitner und Sobotka den Wechsel besprochen hatte und dann, „Anfang März mit dem Vizekanzler (Reinhold Mitterlehner, Anm.) ein Gespräch geführt“ hatte, im Zuge dessen man sich darauf geeinigt habe, „dass wir einen derartigen Wechsel miteinander vollziehen werden“ - stört aus juristischer Sicht übrigens nicht. „Wer sich das (den Ministerwechsel, Anm.) wünscht, ist irrelevant“, betont Mayer. „Das ist eine politische Frage, rechtlich ist der Kanzler eingebunden, weil auf seinen Vorschlag Minister bestellt und enthoben werden.“

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