Heta: Erste Klage gegen Kärnten eingebracht

Reuters
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Nach dem Heta-Schuldenschnitt fordert eine niederländische Bank 1,5 Millionen Euro. Die FMA sieht indes eine große Gefahr, dass ein Gerichtsurteil die Heta in den Konkurs führt.

Die erste Zivilklage gegen das Land Kärnten und die Kärntner Landesholding (KLH) ist bereit einen Tag nach dem Heta-Schuldenschnitt am Landesgericht Klagenfurt eingebracht worden. Das gab Gerichtssprecherin Eva Jost-Draxl auf APA-Anfrage bekannt. Eine niederländische Bank beruft sich auf die Landeshaftungen und fordert 1,5 Millionen Euro. Vertreten wird die Bank durch die Kanzlei Binder Grösswang. Dort wollte man zunächst keine Stellungnahme abgeben, auch beim Land Kärnten hieß es am Dienstag: "Kein Kommentar."

Die Klage wurde dem Land beziehungsweise der Landesholding noch nicht zugestellt. Als nächstes müssen die Parteien eine Klagebeantwortung formulieren, nach deren Einlangen bei Gericht wird die zuständige Richterin - in diesem Fall Gudrun Slamanig - eine vorbereitende Tagsatzung anberaumen.

"Größtes Risiko ist irgendeine Gerichtsentscheidung"

In der Finanzmarktaufsicht sieht man unterdessen die Gefahr, dass ein Gerichtsurteil gegen die Heta unmittelbar in einen Konkurs führen kann, keinesfalls gebannt. Vielmehr: "Das größte Risiko ist, dass wir durch irgend eine Gerichtsentscheidung nicht mehr gewährleisten können, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden. Das ist das Risiko, vor dem wir uns am meisten fürchten." Das sagten die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am Montagabend vor Journalisten. Denn so ein Fall führte unweigerlich in den Konkurs.

Eine solche Gefahr war erst Mitte März fürs erste abgewendet worden. Da hatte - einem Wunsch auf Aufschub entsprechend - eine Frankfurter Richterin einen Prozess der Ex-Hypo-Real-Estate FMS auf den 9. Juni vertagt. Die deutschen Kläger stellen in Zweifel, dass das Heta-Zahlungsmoratorium in Deutschland gilt. Sollten die Kläger recht bekommen und einen Vollstreckungstitel erstreiten, fürchten FMA und Heta einen Dominoeffekt: Hat einmal ein Gläubiger Zugriff auf Geld aus der Masse, sei die Gefahr sehr groß, dass in der Folge Insolvenz ausgelöst werde, so Kumpfmüller. Die Behörde müsse dann wohl Konkurs für die Heta anmelden.

"Prozesse kosten extrem viel Geld"

Bekräftigt wurde, dass die Kärntner Landeshaftungen für die Heta-Anleihen durch den Haircut nicht berührt worden seien. "Dass unser Schnitt die Haftungen nicht schneidet, das haben wir festgestellt", betonte die FMA mit Blick auf ihren Bescheid vom Sonntag. Auf jeden Fall würden sich auch die FMA-Chefs wünschen, dass Kärnten mit seinen Gläubigern im Haftungsstreit zu einem außergerichtlichen Vergleich kommt. "Allein schon deshalb, weil Prozesse extrem viel Geld kosten."

(APA)

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