Eine luxemburgische Holding hat die Abbaueinheit wegen ausstehenden Zinszahlungen für nachrangige Schuldverschreibungen geklagt. Die Heta beruft sich auf zwei Bescheide.
Das Handelsgericht Wien ruft in der Heta-Causa den Gerichtshof der Europäischen Union an. Fraglich ist, ob das österreichische Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz (BaSAG) auch eine Banken-Abbaueinheit wie die Heta umfasst, die über keine Bankenkonzession verfügt. Das von RMF angestrengte Verfahren wird bis zur Klärung der Fragen ausgesetzt, geht aus einem Beschluss des Handelsgerichts hervor.
Die luxemburgische RMF Financial Holdings hat vor dem Handelsgericht Wien die Heta Asset Resolution auf ausstehende Zinszahlungen in Höhe von rund 235.000 Euro geklagt, heißt es in der Beschlussausfertigung vom 13. Mai, die der APA vorliegt. RMF verfügt über nachrangige Heta-Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 16,4 Mio. Euro mit drei Endfälligkeiten im Jahr 2017. Laut den Emissionsbedingungen wurde bei diesen Schuldverschreibungen die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart, sofern dem nicht zwingende Vorschriften des österreichischen Rechts entgegenstehen.
Auch FMA beantragt Verfahrensunterbrechung
Die Hypo-Abbaugesellschaft Heta verweigert die Zahlung der Zinsen mit dem Verweis auf den von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am 1. März 2015 erlassenen Mandatsbescheid, der unter anderem eine Stundung sämtlicher Forderungen gegen die beklagte Partei bis 31. Mai 2016 vorsieht.
Auch die Finanzmarktaufsicht FMA wird in der Heta-Causa wieder aktiv. Die FMA wird beim Landgericht Frankfurt einen Antrag auf Unterbrechung des dort laufenden Heta-Verfahrens stellen. Dies kündigten die beiden FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller an.
Auch in dem in Frankfurt anhängigen Verfahren geht es um die Anwendbarkeit des österreichischen Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz (BaSAG) auf die Hypo-Abbaueinheit Heta, die über keine Bankenkonzession verfügt. Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt soll bis zur Klärung dieser Frage durch den EuGH ausgesetzt werden, wird die FMA beantragen. Die FMA-Vorstände rechnen damit, dass das Verfahren beim EuGH eineinhalb Jahre dauern wird.
(APA)