Der milliardenschwere US-Vergleich soll das Strafausmaß für VW in Deutschland nicht mindern.
Hamburg. Der rund 13,8 Mrd. Euro teure Abgas-Vergleich in den USA wird VW voraussichtlich nicht auf mögliche Strafen in Deutschland angerechnet. „Wir können bei der Berechnung des Bußgelds nicht darauf achten, was VW etwaig in anderen Ländern zahlen muss“, so Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe. Damit nimmt die Staatsanwaltschaft eine andere Position als Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ein. Er verzichtet unter Verweis darauf, dass die manipulierten Autos repariert würden, auf Bußgeldforderungen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht dem Anfangsverdacht nach, dass VW bei der Abgasmanipulation eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnte. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens könnte die Behörde Gewinne abschöpfen, die VW durch den Verkauf von elf Millionen manipulierten Autos erzielte. Zur möglichen Strafhöhe machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Vermutlich werde man Schätzwerte heranziehen.
VW bestätigte den Eingang eines Schreibens der Staatsanwaltschaft. Darin werde mitgeteilt, dass Ermittlungen aufgenommen worden seien, sagte ein Sprecher. „Details sind uns nicht bekannt. Daher können wir uns auch zur Sache weiter nicht äußern.“ Nach dem US-Vergleich sind die 16,2 Mrd. Euro, die VW wegen der Abgaskrise zur Seite legte, fast aufgezehrt. Volkswagen hat mehrfach erklärt, derzeit keine weiteren Rückstellungen zu planen. Der US-Vergleich betrifft aber nur zivilrechtliche Forderungen und muss noch vom Gericht abgesegnet werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen weiter. Zudem ist Volkswagen mit Klagen von Investoren konfrontiert, die Schadenersatz für ihre Kursverluste verlangen. (Reuters)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2016)