Der Justizminister hatte einst zum Millionenhonorar des Steuerberaters Birnbacher ein Gutachten erstellt. Er wurde per Videoschaltung befragt.
Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen freiheitlichen Kärntner Landesrat Harald Dobernig ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) als Zeuge einvernommen worden. Brandstetter hatte zum Millionenhonorar des Villacher Steuerberaters Dietrich Birnbacher für die Kärntner Landesholding ein Gutachten erstellt, seine Befragung erfolgte via Videoschaltung.
Richter Christian Liebhauser-Karl verzichtete eingangs auf die übliche Zeugenbelehrung und die Aufnahme der Personalien und ging gleich in medias res. Brandstetter betonte, dass er sich nicht mit der Höhe des Honorars befasst habe, sondern es sei um die Frage gegangen, ob die Übernahme der Honorarforderung durch die Landesholding gerechtfertigt sei. "Mir wurde gesagt, dass es um die rechtliche Absicherung der Vorstände ging, und zwar sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich." Es sei damals schon erwähnt worden, dass man jedenfalls mit Strafanzeigen rechnen würde und daher eine rechtliche Absicherung brauche. Aufgrund des Umstandes der Ausübung der Geschäftsführung ohne Auftrag (durch Landeshauptmann Jörg Haider und Landesrat Josef Martinz, Anm.) sei eine Prüfung unbedingt nötig gewesen.
Nicht gedacht, dass "passieren konnte, was passiert ist"
Ob es eine Erwartungshaltung seitens der Auftraggeber gegeben habe, wollte der Richter wissen. Brandstetter meinte, soweit er sich erinnern könne, seien die Vorstände durchaus zufrieden gewesen, dass in seinem Gutachten weitere Hürden aufgebaut waren, um das Honorar in dieser Form nicht auszahlen zu können. Politischen Druck habe er nicht mitbekommen. Er hätte sich jedenfalls nicht vorstellen können, dass "nach meinen Empfehlungen das passieren konnte, was passiert ist". Wäre man seinen Empfehlungen gefolgt, hätte das Honorar nicht bezahlt werden können, so Brandstetter. Versuche, ihn zu beeinflussen, habe es nicht gegeben.
Das sogenannte "Leistungsverzeichnis" Birnbachers, das acht Seiten umfasste, habe er nie gesehen. Brandstetter: "Da ging es nicht um die Höhe und Angemessenheit, damit war ich nicht befasst, das ist auch nicht mein Fachgebiet." Die Frage des Richters, ob zwölf Millionen Euro für acht Seiten nicht etwas viel seien, wollte Brandstetter nicht kommentieren.
(APA)