Soll die Bundesversammlung das Staatsoberhaupt wählen?

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WahlurnenAPA/ROLAND SCHLAGER
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Niederösterreichs Landtagspräsident stellt die Volkswahl infrage. Und: Der Präsident sollte nur für eine Amtsperiode gewählt werden.

Der niederösterreichische Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP) stellt die Notwendigkeit einer Bundespräsidentenwahl durch das Volk infrage. Laut einem Bericht der "Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) schlägt er eine Wahl des Staatsoberhaupts durch die Bundesversammlung (National- und Bundesrat gemeinsam) vor. Voraussetzung wäre die Möglichkeit, mit einer bestimmten Anzahl von Unterschriften zu kandidieren.

Dass die Wiederholung der Stichwahl verschoben wurde, weil nicht sichergestellt ist, dass wegen des technischen Fehlers bei den Wahlkarten das Wahlgeheimnis auch gewahrt wird, sei richtig. "Es wäre noch peinlicher, würden wir diese Wahl noch einmal wiederholen müssen", sagte Penz. Wegen der Stimmung in der Bevölkerung und der Tatsache, dass immer weniger Leute bereit seien als Wahlbeisitzer zu fungieren, sei aber zu überlegen, "ob die Bundespräsidentenwahl eine Volkswahl bleiben soll".

Bundespräsident nur für eine Amtsperiode

Sein Vorschlag: Vor einer Entscheidung der Bundesversammlung könnte es ein Hearing der Kandidaten geben. "Ich würde auch glauben, dass man die Aufgaben des Bundespräsidenten noch einmal hinterfragen kann und soll. Etwa die Frage, ob ein Bundespräsident die Bundesregierung ohne Begründung entlassen können soll", meinte Penz. Weiters sollte ein Bundespräsident nur für eine Amtsperiode gewählt werden, damit er die notwendige Autorität besitze, Dinge zu entscheiden, die unter Umständen den Parteien "nicht ganz angenehm sind". Damit hätte man den Druck der Wiederwahl weg, glaubt der Chef der Landeswahlbehörde.

In Sachen Briefwahl, an der im Interesse einer hohen Wahlbeteiligung nicht zu rütteln sei, hält Penz die Kritik am komplizierten Auszählen für berechtigt: "Das ist nicht notwendig. Bei uns werden bei der Landtagswahl noch am Wahltag alle Briefwahlkarten ausgezählt." An einer finanziellen Entschädigung der Wahlbeisitzer werde man früher oder später nicht vorbeikommen. Gleichzeitig sollte man aber auch die Wahlzeiten vereinfachen. Es sei nicht notwendig, dass Wahllokale von 7 bis 17 Uhr offen halten.

>>> Penz in den "Niederösterreichischen Nachrichten"

(APA)

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