Massive Bedenken gegen Pensionsreform

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ)
Sozialminister Alois Stöger (SPÖ)APA/ROLAND SCHLAGER
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Der Ministerrat hat die Pensionsreform verabschiedet. Doch Experten des Hauptverbands äußern etliche Bedenken: Von der Frage, ob die Regelungen für Pensionisten EU-konform sind, bis zum Inkrafttreten mit 1. Jänner.

Wien. Wenn es stimmt, dass gut Ding Weile braucht, dann müsste die Pensionsreform eigentlich ein großer Wurf sein: Bereits im Februar hatte sich die Regierung auf die Grundzüge geeinigt, aber erst vergangenen Dienstag wurde der Entwurf im Ministerrat verabschiedet und dem Parlament weitergeleitet. Groß ist die Reform von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) freilich nicht ausgefallen – es ist ein Sammelsurium vieler kleiner Änderungen – und auch nicht unbedingt sehr gut, wenn man die Bedenken von Versicherungsexperten liest.

Die Fachleute des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger haben in einer neunseitigen Stellungnahme zum Reformentwurf etliche Fragen aufgeworfen und auf bedenkliche Regelungen hingewiesen. Niederschlag fanden diese Einwände in der Regierungsvorlage nicht.

„Späteres Inkrafttreten anstreben“

Ein wesentlicher Punkt für die Versicherungsexperten ist die generelle Bevorzugung der älteren Beschäftigten. Sie bekommen ja nicht nur einen Bonus in Höhe von 4,2 Prozent, wenn sie über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. In der Reform ist auch vorgesehen, die Pensionsbeiträge für die ersten drei Jahre zu halbieren. „Die Regelungen könnten unionsrechtlich bedenklich sein“, heißt es in der Stellungnahme des Hauptverbands, weil die ältere Generation „übermäßig begünstigt“ werde.

Verwaltungstechnische Bedenken gibt es gegen ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2017. Wegen der EDV-technischen und organisatorischen Umsetzungsarbeiten seitens der Sozialversicherung werde dieser Termin „als problematisch“ gesehen, heißt es in der Stellungnahme. „Daher ist aus Sicht des Hauptverbandes ein späteres Inkrafttreten als 1. Jänner 2017 anzustreben.“

Auch in den Unternehmen sei eine Umstellung so schnell nicht zu bewerkstelligen. Der beabsichtigte Entfall des Hälfteanteils des Pensionsversicherungsbeitrags für den Dienstgeber habe Auswirkungen im Melde- und Beitragswesen. Es müsse eine neue Verrechnungsgruppe geschaffen werden, die sowohl in die Lohnverrechnung als auch in die Melde- und Beitragssysteme eingebaut werden müsse. Die Schlussfolgerung der Experten des Hauptverbands: „Aufgrund der zeitlichen Dimension ist eine Umsetzung mit 1. Jänner 2017 nicht möglich.“

Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger relativierte man gestern auf Nachfrage diese Aussagen teilweise. Die Versicherungen selbst könnten den Termin Anfang des Jahres schaffen, weil man die Berechnungen auch nachträglich machen könne. Die Probleme bei der Personalverrechnung der Unternehmen bestätigt man: Sie brauchten üblicherweise eine Vorlaufzeit von drei Monaten, um die EDV entsprechend umstellen zu können. Das gehe sich in diesem Fall nicht aus, hieß es.

Auch auf ein anderes Problem weisen die Fachleute hin, das in der teils euphorischen Diskussion über die Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrags untergegangen ist: „Die geringere Belastung mit Pensionsversicherungsbeiträgen führt zu einer Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage und demzufolge zu einer höheren Steuerpflicht. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Teil der erlassenen Beiträge nicht bei den Versicherten ankommt, sondern als Steuer abzuführen ist.“ Im Finanzministerium bestätigte man dies.

Dass viele Personen diese Regelung in Anspruch nehmen werden, bezweifeln Experten aber ohnehin. Dafür biete die Halbierung der Versicherungsbeiträge zu wenig Anreiz. „Wenn jemand das Pensionsalter erreicht hat, geht er eher in Pension und arbeitet zusätzlich nebenher weiter.“ Das führe zwar zu Abschlägen, unter dem Strich bleibe dem Betroffenen durch die Pensionszahlungen und das Einkommen aber mehr Geld, als wenn er über das Regelpensionsalter hinaus weiter im Arbeitsleben bleibe und nur weniger Beiträge bezahle.

Laut Berechnungen des Sozialministeriums wirkt sich die Neuregelung mit dem geringeren Pensionsbeitrag so aus: Bei einem Gehalt von 2000 Euro brutto bleiben dem Betroffenen monatlich 67 Euro netto mehr, bei 2500 Euro sind es 83 Euro und bei 3000 Euro bleiben netto 89 Euro mehr.

Zu den Bedenken des Hauptverbands erklärte man im Büro von Sozialminister Stöger, diese seien in Gesprächen ausgeräumt worden. Die unionsrechtlichen Bedenken teile man nicht, wegen des knappen Termins für das Inkrafttreten habe man einen Punkt (Aushilfskräfte) auf 2018 verschoben.

AUF EINEN BLICK

Experten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger äußern in einer Stellungnahme zur Pensionsreform, die am Dienstag im Ministerrat verabschiedet wurde, mehrere Bedenken: Einerseits sei die steuerrechtliche Bevorzugung der älteren Generation „unionsrechtlich bedenklich“. Ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2017 sei wegen der notwendigen EDV-Umstellung problematisch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.11.2016)

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