EU-Kommissarin Violeta Bulc will den Beschwerdebrief von Verkehrsminister Jörg Leichtfried "zügig" beantworten.
Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) hat im Streit mit Deutschland über die dortigen Pkw-Mautpläne neuerlich zur Feder gegriffen. Nachdem er im November einen Beschwerdebrief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz verfasst hatte, wandte er sich nun an EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Das Schreiben ist mittlerweile eingelangt und Bulc wolle es „zügig“ beantworten, wie der ORF am Mittwoch berichtete. Hoffnungen sollte sich Leichtfried aber wohl keine machen, sie sehe durch die geplante Maut keine Diskriminierung ausländischer Autofahrer, meinte Bulc vorab.
In Kreisen der EU-Kommission sieht man dennoch einen gewissen Spielraum, mit dem Deutschland seinen Nachbarländern in dem Mautstreit noch entgegenkommen könnte. So könnten etwa Mautgebühren für Grenzregionen entfallen, wie dies etwa in Frankreich der Fall sei, hieß es in EU-Kommissionskreisen. Offiziell gibt es dazu aber keine Aussagen der EU-Kommission. Österreich seinerseits hat ebenfalls weitere Werkzeuge in petto. So könnte die Republik vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutschen Gesetze klagen, wenn der Verdacht bestehe, dass diese nicht mit EU-Recht konform seien, sagte EU-Kommissionssprecher Jakub Adamowicz. Die EU-Kommission gehe jedoch davon aus, dass keine Diskriminierung bestehe, wenn Deutschland den Gesetzesentwurf so wie mit ihr vereinbart überarbeitet.
EU-Kommission gegen Eins-zu-eins-Kompensierung
Leichtfried hatte in seinem Schreiben beklagt, dass auch nach dem überarbeitetem deutschen Gesetzesentwurf eine „indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" bestehe, was gegen den EU-Gleichheitsgrundsatz verstoße. Schließlich solle die Maut weiterhin so gestaltet sein, „dass es zu keiner Mehrbelastung für deutsche AutofahrerInnen kommt". Die deutsche Pkw-Maut werde auch weiterhin nur Ausländer treffen. Daran ändere auch eine Neu-Staffelung der Kurzzeitvignetten nichts, denn diese würden im Vergleich zur Jahresvignette „unverhältnismäßig" ausfallen, argumentierte Leichtfried.
Der EU-Kommissionssprecher hielt dem entgegen: „Was für uns wichtig ist: Dass es keine Eins-zu-eins-Kompensierung gibt in dem deutschen Gesetzesentwurf. Das ist ja korrigiert worden. Insofern geht die Kommission davon aus, dass diese Änderungen, die Deutschland zugesagt hat, dazu führen, dass keine Diskriminierung besteht. Es ist also dann nicht so, dass jemand aufgrund seines Kennzeichens, - ob das jetzt ein deutsches oder ein österreichisches oder ein anderes ist - diskriminiert wird. Das ist für uns ganz entscheidend", sagte Adamowicz. „Dass in Deutschland wie in anderen EU-Staaten auch eine gewisse Umverteilung, eine gewisse Kompensation erfolgt, zum Beispiel auf Basis des CO2-Ausstoßes, das ist in Ordnung, solange es keine Eins-zu-eins-Kompensierung ist. Das war für uns entscheidend."
Schaut EU-Kommission bei allen Ländern gleich hin?
Zu der geplanten Allianz der Nachbarländer gegen die deutschen Mautpläne - Leichtfried will ein Treffen der Anrainerstaaten Deutschlands auf Expertenebene in Brüssel zum Anfang des kommenden Jahres - sagte der EU-Kommissionssprecher, die EU-Behörde werde darauf in ihrem Brief antworten. Für die EU-Kommission sei die Einigung mit Deutschland vom Dezember 2016 maßgebend. An der Einigung sei auch Juncker maßgeblich beteiligt gewesen. Dass die EU-Kommission weniger streng auf größere Staaten schaue, wies der Sprecher zurück. Die EU-Kommission schaue als Hüterin der Verträge bei allen Ländern gleichermaßen hin, versicherte er.
Auch Leichtfrieds Kritik an den teuren deutschen Kurzzeitvignetten teilt die EU-Kommission nicht. „In unserer Einigung haben wir natürlich auch darauf bestanden, dass Kurzzeitvignetten an Langzeitvignetten proportional orientiert sind. Wenn Sie sich anschauen, wie im EU-Vergleich die Preise für Kurzzeitvignetten sind, besteht weder in Deutschland noch in Österreich eine große Abweichung."
Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Mautpläne werde erst geschlossen, wenn Deutschland die Einigung mit der EU-Kommission in Gesetz umsetze. „Auch danach wird die Kommission immer darüber wachen, dass es zu keiner Diskriminierung aufgrund des Kennzeichens, der Nationalität, kommt", betonte der Sprecher.
(APA)