Schülerlotsen und Pfleger: Was Asylwerber dürfen

Asylbewerber als Schuelerlotse
Asylbewerber als SchuelerlotseAPA/dpa/Andreas Gebert
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Bevor ihr Verfahren entschieden ist, dürfen Asylwerber insgesamt 32 gemeinnützige Tätigkeiten ausüben. Unklar ist noch die Bezahlung.

Als Schülerlotse arbeiten oder Kranke pflegen. Administrative Boten- oder Bürohilfsdienste erledigen, Übersetzungstätigkeiten ausüben, Park- und Sportanlagen sowie Spielplätze betreuen oder öffentliche Wege instandhalten. Diese und weitere Tätigkeiten – insgesamt sind es 32 – wurden nach monatelangen Diskussionen zwischen Innen- und Sozialministerium, welche gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylwerber erlaubt sein sollen, Ende Oktober präsentiert. Für jene Menschen also, deren Asylverfahren, und damit ihr Verbleib in Österreich, noch nicht entschieden ist.

Einen Zwang, die Arbeiten auszuführen, gibt es freilich nicht. Die Asylwerber können nur mit ihrem Einverständnis eingesetzt werden. Offen bleibt weiterhin die Bezahlung, die je nach Bundesland anders gehandhabt wird. Die SPÖ hat fünf Euro pro Stunde gefordert, ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka 2,50 Euro.


Rechtssicherheit.
Sobotka freute sich bei der Präsentation über die Verständigung in der Koalition, da damit für die Gemeinden „endlich Rechtssicherheit geschaffen wird“. Die aufgelisteten Hilfstätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden müssen „dem Wohle der Allgemeinheit“ dienen, „sozialen Charakter“ haben und dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze „ersetzen oder gefährden“. Asylwerber sollen während der Tätigkeit auch unfallversichert sein, und der „Sicherheits- und Gesundheitsschutz“ dürfe nicht unter die Mindeststandards fallen.

Die Liste der Beschäftigungsmöglichkeiten ist in mehrere Kategorien unterteilt mit insgesamt 32 verschiedenen Hilfstätigkeiten. So können Asylwerber in der Verwaltung administrative Tätigkeiten übernehmen, wie etwa kopieren oder Daten in Excel-Tabellen eintragen. Sie dürfen auch bei Grätzelfesten als Sprachmittler fungieren und etwa Flohmärkte und Sportfeste mitorganisieren. Im Rahmen der Landschaftspflege oder bei Friedhöfen dürfen Flüchtlinge künftig Straßen und Parkanlagen reinigen oder auch Sportanlagen und Spielplätze „betreuen“. Auch das Schneeräumen und Laubkehren auf dem Friedhof soll erlaubt sein.

Eine weitere Kategorie umfasst Soziales, Kindergärten und Schulen. So sollen sie etwa Schülerlotsendienste oder Besuchsdienste in der Altenbetreuung übernehmen können. Für Schulen sind Dolmetschtätigkeiten angedacht. Flüchtlinge mit „einschlägiger Qualifikation“ dürfen auch in der Kinder- und Jugendfürsorge mithelfen. Asylwerber aus Gesundheitsberufen dürfen auch in Gemeinde- und Landeskrankenhäusern tätig sein. Menschen mit entsprechender Ausbildung sollen aber nicht auf Dauer Hilfsdienste gemeinnützig ausüben.

Was nicht erlaubt ist. Weitere gemeinnützige Tätigkeiten sind in den Bereichen Umwelt, Abfall und Tiere, Kultur und Freizeit geplant. Nicht erlaubt ist es, Asylwerber für andauernde Arbeiten einzusetzen, die Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen und vom AMS vermittelt werden können.

Auch für Tätigkeiten in „gewinnorientierten Unternehmensbereichen der Gebietskörperschaften“ und Dienstleistungen in Privathaushalten gebe es keine Erlaubnis.

Um Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes auszuschließen, sollte eine gemeinnützige Tätigkeit erst ab 16 Jahren ermöglicht werden. Ebenso sollten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich schwangerer Asylwerberinnen Beachtung finden.

Vorreiter in Sachen Beschäftigung von Asylwerbern ist die Stadt Wien, die im vergangenen Jahr (da sie auch am stärksten von der Flüchtlingswelle betroffen war) bereits begonnen hat, geeignete Personen in Positionen einzusetzen. So wurden im Vorjahr Wildtierpfleger, Helfer für das Marktamt, ein syrischer Bibliothekar für die Hauptbücherei und drei Architekten an die MA 19 vermittelt („Die Presse“ berichtete). Weiters wurden testweise 35 Lehrer im Unterricht für Flüchtlingskinder eingesetzt. Insgesamt waren 200 Menschen in 50 Magistraten im Juli 2016 tätig.

Bezahlt wurden sie von der Stadt mit 110 Euro für 40 Stunden – manchmal allerdings nicht mit Geld, sondern mit Essensgutscheinen. Die Rückmeldungen seien sehr positiv gewesen, sagte Projektleiterin Renate Christ damals zur „Presse“. Die Asylwerber würden schneller Deutsch lernen und seien sehr engagiert.

Eine flächendeckende Lösung ist das Projekt trotzdem nicht. Nur ein Bruchteil der über 20.000 Menschen in der Wiener Grundversorgung können so einen ersten Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Der Rest muss weiter warten, bis das Asylverfahren entschieden ist.

Fakten

Gemeinnützig. Die Pflege von Alten und Kranken, Instandhaltung von Straßen und Parkanlagen und zahlreiche weitere gemeinnützige Tätigkeiten mit sozialem Charakter sind für Asylwerber erlaubt. Nicht erlaubt ist es, Asylwerber für andauernde Arbeiten einzusetzen, die Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen und vom AMS vermittelt werden können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2017)

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