Warum Genossenschaften mehr wert werden

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Bisher war es gemeinnützigen Wohnbauträgern nicht möglich, Gewinne auszuzahlen. Das soll sich nun ändern. Darüber freuen sich vor allem Parteien, Banken und Versicherungen, die häufig Eigentümer sind.

Wien. Wenn es um die Vermehrung des eigenen Vermögens sowie jene nahestehender Versicherungen und Banken geht, sind sich SPÖ und ÖVP diesmal selten einig. So einig, dass es zum überarbeiteten Koalitionspapier bereits einen fertigen Gesetzesentwurf gibt.

Konkret geht es um neue Regelungen für gemeinnützige Wohnbauträger, die in den meisten Fällen Parteien, ihren Vereinen oder nahestehenden Banken und Versicherungen gehören. Am größten gemeinnützigen Wohnbauträger, der Sozialbau AG, hält etwa die SPÖ sowohl direkt als auch über Umwege Anteile. Neuer Vorstand ist seit 1. November der ehemalige SPÖ-Kulturminister Josef Ostermayer. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sieht bisher vor, dass nur 3,5 Prozent des Gewinns bezogen auf das einbezahlte Stammkapital ausgeschüttet werden dürfen. Der Rest muss in Rücklagen für Wohnbau angespart werden. Im Gegenzug wurden die Gemeinnützigen steuerlich begünstigt, wodurch bisher auch besonders günstige Mieten möglich sind. Nun findet sich im neuen Koalitionspapier ebenso wie in Kanzler Christian Kerns vorgelegtem Plan A eine sperrige Formulierung rund um die gemeinnützigen Wohnbauträger – die übersetzt bedeutet, dass es Eigentümern künftig möglich gemacht werden soll, an Geld zu kommen. Bei Verkauf von Anteilen soll nun auch Gewinn möglich sein – bisher erhielt man bei Verkauf nur, was ursprünglich ins Stammkapital einbezahlt wurde. Dies soll Versicherungen und Banken motivieren, mehr zu investieren.

Gemeinnützigkeit in Gefahr

Interessanterweise haben die gemeinnützigen Wohnbauträger daran nur wenig Interesse – und wehren sich gegen eine dementsprechende Regierungsvorlage. Christian Nowotny, Institutsvorstand für Unternehmensrecht der WU Wien, hat eine Stellungnahme für den Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) geschrieben. Er sieht die Gemeinnützigkeit in Gefahr – denn wenn man ihnen den Nachteil nimmt (keine Gewinne ausschütten zu dürfen), müsste somit auch der Vorteil fallen (Befreiung von der Körperschaftsteuer). Beim GBV fürchtet man wegen Ungleichbehandlung einen Aufstand der gewerblichen Bauträger.

Auch weshalb Banken oder Versicherungen dann mehr investieren sollten, erschließt sich GBV-Obmann Karl Wurm noch nicht – es würde wohl eher den Handel mit Genossenschaftsanteilen fördern. Weiters bleibt die Frage, wie man künftig eine Wohnbauförderung für Bauträger begründen kann, wenn diese auch dazu dient, dass Eigentümer Gewinne lukrieren.

Die FPÖ sieht das ähnlich: „Das hieße nichts anderes, als über Jahrzehnte angespartes Sozialkapital zur Spielmasse von Investoren zu machen“, sagt Wiens Vizebürgermeister Johann Gudenus am Montag. Im Regierungsprogramm finden sich zum Thema Wohnen weitere Punkte: So soll Bauland mobilisiert werden – so sollen bei Umwidmung von Grundstücken der öffentlichen Hand in Bauland 25 Prozent der Fläche für förderbaren Wohnraum ausgewiesen werden – diese Verpflichtung verfällt, wenn kein Bedarf besteht. Das Paket soll im November in den Ministerrat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.01.2017)

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