Kalte Progression: Abschaffung nur in der Verfassung von Dauer

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Der von der Koalition geplante Automatismus dürfte frühestens 2021 erstmals wirken. Wenn er bis dahin nicht wieder abgeschafft ist.

Wien. In ihrem neuen Arbeitsprogramm hat sich die Regierung darauf verständigt, die kalte Progression bei Einkommen bis ca. 1800 Euro monatlich brutto automatisch auszugleichen, sobald die kumulierte Inflation fünf Prozent beträgt. Bei mittleren und hohen Einkommen soll es keine automatische Anpassung geben. Hintergrund ist ein politischer Kompromiss, in dem die ÖVP die automatische Anpassung und die SPÖ die Begrenzung auf niedrige Einkommen durchsetzten. Bei dieser halben Lösung muss nach wie vor manuell nachjustiert werden. Denn es wird politisch nicht haltbar sein, dass im Rahmen des Automatismus nur bei niedrigen Einkommen angepasst wird. Wenn in künftigen Koalitionen eine Partei der manuellen Anpassung bei höheren Einkommen nicht zustimmt, ist ein Disput programmiert.

Progressionsbericht lenkbar

Dieses zu erwartende Problem war offensichtlich auch den Verhandlern des neuen Arbeitsprogramms bewusst, und so soll über die Entlastung der mittleren und hohen Einkommen auf der Grundlage eines Progressionsberichts politisch entschieden werden. Der Progressionsbericht wird künftig ebenfalls ab fünf Prozent aufgelaufener Inflation vom Finanzministerium veröffentlicht. Darin sind das steuerliche Mehraufkommen aus der kalten Progression und die Auswirkungen auf die verschiedenen Einkommensgruppen darzustellen. Möchte die Partei, die künftig den Finanzminister stellt, eine Anpassung in eine bestimmte Richtung lenken, dann sind manche Darstellungen in einem derartigen Bericht natürlich beeinflussbar. Darin besteht der nächste potenzielle Streitpunkt zwischen künftigen Koalitionspartnern.

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