Exekutive sieht sich als Dienstleister zur Wahrung eines Grundrechts. Deshalb haben Demo-Anmelder (fast) alle Freiheiten.
Wien. „Eat the rich.“ Nachsatz: „Kaviar für euch, Krise für uns?“ Unter diesem Motto findet am 23. Februar erstmals seit Jahren wieder eine Demonstration gegen den Wiener Opernball statt. Ob einem der Schlachtruf kommunistischer Studenten nun gefällt oder nicht: Solange die Veranstalter nicht zu Gewalt aufrufen, erhalten sie bei der Umsetzung ihres Projekts sogar noch sachkundige und kostenlose Unterstützung durch die örtliche Polizei.
Eine „Serviceleistung“, die allen Staatsbürgern zusteht. In der Debatte über die von Innenminister Wolfgang Sobotka geplanten Beschränkungen des Versammlungsgesetzes kamen nämlich auch tief verwurzelte Missverständnisse zutage. Streng genommen „genehmigt“ die Polizei (am Land die Bezirksbehörden) eine Demonstration nämlich gar nicht. Sie nimmt deren Anmeldung lediglich zur Kenntnis und kümmert sich darum, dass sie in einem sicheren Umfeld stattfinden kann.