Preisausschreiben

10.000 Schilling für "ein Lied hymnischen Charakters"

10.000 Schilling für "ein Lied hymnischen Charakters"
10.000 Schilling für "ein Lied hymnischen Charakters"(c) imago/Arkivi (imago stock&people)
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Nach dem Zweiten Weltkrieg stand Österreich erneut ohne Hymne da. Als am 29. April 1945 vor dem Parlament die Wiederherstellung der demokratischen Republik Österreich deklariert wurde, spielte man kurzerhand den „Donauwalzer“ (>> Österreichs heimliche Hymnen). Ein Jahr nach Kriegsende beschloss die Regierung ein Preisausschreiben für „ein Lied hymnischen Charakters, das den neuen österreichischen Bundesstaat und seine Menschen im In- und Ausland sowohl textlich als auch musikalisch würdig zu repräsentieren vermag“. Die Verwendung der Haydn-Melodie kam, so Unterrichtsminister Felix Hurdes, nicht infrage - sei diese doch „als Hymne der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft so verhaßt geworden, daß jedes Abspielen im Ausland als Provokation empfunden würde.“

10.000 Schilling wurden als Preisgeld für die neue „Volkshymne“ ausgeschrieben. Neben kompletten Hymnen durften auch „passende Texte oder geeignete Melodien allein“ eingesandt werden. 1800 Vorschläge langten ein, aus denen 29 in die engere Wahl gezogen wurden.

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