Für den Eurofighter-U-Ausschuss lieferte der Rechnungshof 40 Papierordner - und stifte sie als "vertraulich" ein. Damit können sie quasi nicht verwendet werden, kritisiert Gabriela Moser.
Nicht nur die Justiz in Liechtenstein sorgt bei der Aktenlieferung in den Eurofighter-Untersuchungsausschuss für Unmut bei den Abgeordneten, sondern auch der Rechnungshof. Dieser habe bislang zwei Lieferungen mit 40 Papierordnern sowie ein USB-Stick ins Hohe Haus gebracht, sagte die grüne Abgeordnete Gabriela Moser am Freitag. Allerdings: Alle Papierordner seien mit der Stufe 2 ("vertraulich") laut Informationsordnung versehen. Das bedeutet: Sie dürfen nicht bei medienöffentlichen Zeugenbefragungen, sondern nur in vertraulichen Sitzungen verwendet werden. Auch für den Schlussbericht dürfen die Abgeordneten nicht aus derart gekennzeichneten Akten zitieren.
Die Vertraulichkeitsregeln wurden geschaffen, um Schwärzungen von Akten zu verhindern. Schon im letzten parlamentarischen U-Ausschuss, jenem zur Skandalbank Hypo, führten zwischenzeitlich die Einstufungen ("eingeschränkt" bis "streng geheim") zu Diskussionen.
Vier Teile wurden herabgestuft
Die nun erwähnten Rechnungshof-Dokumente betreffen laut Moser die gesamte Causa rund um den umstrittenen Jet-Kauf, von der Vergabe über die Gegengeschäftsvereinbarung bis zur Stückzahlreduzierung im Zuge des Darabos-Vergleichs. Nach Einsprüchen der Grünen habe ein Rechnungshof-Mitarbeiter diese Woche im Parlament noch einmal die Akten durchforstet und vier Teile herabgestuft - dabei ging es aber um nicht einmal zehn Prozent der Unterlagen, klagte Moser. Beim ersten Eurofighter-U-Ausschuss 2007 habe es mit den Rechnungshof-Dokumenten keine Probleme gegeben.
Die nunmehrige Vorgangsweise hält die Vorsitzende des Rechnungshof-Ausschusses im Parlament für "unbegreiflich und geradezu provokant". Der Rechnungshof sei immerhin das Kontrollorgan des Parlaments und hindere nun praktisch sein übergeordnetes Organ in seiner öffentlichen Kontrollarbeit, kritisierte sie. Sie wolle nicht gleich Bösartigkeit unterstellen, es handle sich wohl um "ungerechtfertigte Übervorsicht". Moser will sich nun an Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) wenden. Auch prüfe man rechtliche Möglichkeiten. Wenn es hart auf hart kommt, entscheidet letztlich der Verfassungsgerichtshof.
(APA)