U2 und U5: Grünes Licht für die U-Bahnerweiterung

So soll die U-Bahnstation Pilgramgasse aussehen, wenn auch die U2 hier Halt macht. (Visualisierung)
So soll die U-Bahnstation Pilgramgasse aussehen, wenn auch die U2 hier Halt macht. (Visualisierung)Architekt Mossburger / OLN-office le nomade
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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Anrainern zurückgewiesen: Der Ausbau der Wiener U-Bahnlinie U2 und der Neubau der U5 werden nun ohne Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden.

Wenn alles nach Plan läuft, wird die geplante U-Bahn-Erweiterung in Wien zuallererst auf dem Matzleinsdorfer Platz sichtbar werden. Dort soll Ende 2018 die erste große Baustelle entstehen – denn hier wird mit der Bohrung und Errichtung der U-Bahntunnel mit einer speziellen, riesigen Tunnelbohrmaschine für die neue Trasse der U-Bahn-Linie U2 begonnen: Diese wird vom Matzleinsdorfer Platz unter dem fünften Bezirk hindurch Richtung Neubaugasse führen.

Ob alles nach Plan läuft, ist wiederum eine andere Frage. Konkret: Ob der Zeitplan für den Ausbau der U2 und den Neubau der türkisen U5 eingehalten werden kann. „Wir gehen immer noch von einem Baubeginn Ende 2018 aus“, sagt Wiener Linien-Sprecherin Johanna Griesmayr.

Ganz fix ist das aber nicht: Denn die Beschwerde einiger Anrainer aus der Josefstadt (unter dem Bezirk werden künftig Trassen der U2 und der U5 verlaufen) beim Bundesverwaltungsgerichts habe zu Verzögerungen geführt: Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) spricht im „Kurier“ von einem Zeitverlust von sechs Monaten und übt dort auch Kritik an der ÖVP-Bezirksvorsteherin der Josefstadt, Veronika Mickel, die die Anrainer in ihrem Anliegen unterstützt hat und damit gegen das Projekt gearbeitet habe.

Entscheidend ist die Streckenlänge

Konkret wollten die Bewohner beim Bundesverwaltungsgericht erreichen, dass die U-Bahn-Erweiterung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen wird. Mit diesem Anliegen sind sie aber gescheitert: Das Gericht hat nun grünes Licht für Aus- und Neubau der beiden U-Bahnlinien gegeben, eine UVP wird es also nicht geben.

Das mag angesichts der Dimension des Projekts überraschen: Immerhin wird – anders als beim derzeit laufenden Ausbau der U1 Richtung Oberlaa und dem einstigen Ausbau der U2 nach Aspern – diesmal unter dicht bebauten Gebiet der Bezirke fünf bis neun mit teils alter Bausubstanz gebaut. Das allerdings spielt bei der Frage, ob eine UVP verpflichtend ist oder nicht, keine Rolle. Was zählt, ist, vereinfacht gesagt, die Streckenlänge: Weder der U2-Ausbau noch der U5-Neubau sind demnach UVP-pflichtig, weil in der ersten Ausbauphase (und nur um die geht es derzeit) die Streckenlänge von 10 Kilometer nicht überschritten wird. Konrekt sind es bei der U2 in der ersten Phase 4,67 Kilometer, bei der U5 nur 640 Meter. (Die U5 wird auf der derzeitigen Strecke der  U2 von Rathaus bis Karlsplatz fahren, siehe Grafik.)

Bis 2023 soll der Ausbau des U-Bahnnetzes abgeschlossen sein.
Bis 2023 soll der Ausbau des U-Bahnnetzes abgeschlossen sein. APA

Demnach wird es nun keine UVP, sondern ein sogenanntes eisenbahnrechtliches Bewilligungsverfahren geben, das die MA64 (Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrangelegenheiten) demnächst durchführen wird. Bei den Wiener Linien rechnet man damit, dass das Bewilligungsverfahren etwa ein halbes Jahr dauern wird.

Weniger Mitsprache

Die Bewohner der  Josefstadt – im achten Bezirk sind etwa 200 Hausbesitzer unmittelbar vom Ausbau betroffen – blieben nun verunsichert zurück, sagt Bezirksvorsteherin Mickel. Denn eine UVP hätte ihnen mehr Sicherheit gegeben – und auch mehr Möglichkeiten: Anders als bei dem eisenbahnrechtlichen Bewilligung müssen bei einer UVP viel mehr Informationen offengelegt werden, Anrainer haben Parteistellung und Einsicht. „Es ist auch wirklich ärgerlich“, sagt Mickel, „dass eine Umweltstadträtin sich freut, dass es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt.“ Simas Vorwurf, die Beschwerde bei Gericht habe den U-Bahn-Ausbau verzögert, weist Mickel zurück. Dass die Wiener Linien das Projekt verspätet – nämlich erst Mitte Mai statt wie geplant Ende 2016 – von der Stadt übernehmen, habe  mit „magistratsinternen Problemen“ zu tun.

Die Möglichkeit einer freiwilligen UVP – auch das wäre möglich – haben Stadt und Wiener Linien stets abgelehnt. Immerhin habe man schon mehrere U-Bahn-Erweiterungen abgewickelt, bei den meisten gab es keine UVP. Für Mickel ist es dennoch eine „vergebene Chance. Man hätte alle Informationen transparent zur Verfügung gestellt und für Sicherheit unter den Bewohnern gesorgt. Das bei einem derart großen Projekt nicht zu tun, ist ein Politikstil, der meiner Meinung nach nicht mehr angemessen ist.“

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