EU-Kommission stellt Maut-Verfahren gegen Deutschland ein

Maut auf deutschen Autobahnen.
Maut auf deutschen Autobahnen.
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Österreich sieht weiter einen Verstoß gegen EU-Recht und bereitet eine Klage beim Europäischen Gerichtshof vor.

Nach den Zugeständnissen der Berliner Regierung beim Maut-Modell hat die EU-Kommission ihr Verfahren gegen Deutschland eingestellt. Es gebe nun keine Diskriminierung ausländischer Fahrer mehr, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Österreich sieht weiterhin einen Verstoß gegen EU-Recht.Wie angekündigt bereite Wien eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, teilte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Das deutsche Modell sieht vor, dass alle Autofahrerinnen und Autofahrer Maut bezahlen, deutsche Lenkerinnen und Lenker erhalten ihr Geld aber über eine Steuerentlastung wieder zurück.

Nun ist der jahrelange Streit um die Pkw-Maut zwischen Brüssel und Berlin offiziell beigelegt. Die Brüsseler Behörde teilte mit, sie wolle aber im Auge behalten, ob das Gesetz korrekt angewendet werde. Die Maut soll nach Planungen der Regierung in Deutschland ab 2019 fällig werden.

Offen ist allerdings, ob andere EU-Staaten die "Infrastrukturabgabe" noch zu Fall bringen können. Österreich sieht weiterhin einen Verstoß gegen EU-Recht, weil Ausländer bei der Autobahn-Nutzung stärker belastet werden sollen als Inländer.

Langer Weg bis zur Klage vor dem EuGH

Die Wiener Regierung hatte deshalb bereits im Vorfeld der Entscheidung eine Klage vor dem EuGH angekündigt. Bis dahin wird aber noch Zeit vergehen: In einem ersten Schritt muss Österreich nun die Kommission erneut mit dem Thema befassen. In einem bis zu dreimonatigen Verfahren werden in Folge Stellungnahmen von Deutschland und Österreich eingeholt und gesichtet. Wird die Kommission im Anschluss nicht selbst erneut aktiv, ist der Weg für eine österreichische Klage frei, erklärt Minister Leichtfried das langwierige Prozedere.

Die EU-Kommission, die über die Einhaltung europäischen Rechts wacht, hatte lange bemängelt, dass inländische Autohalter auf den Cent genau bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Aus Brüsseler Sicht stellte dies eine unerlaubte Benachteiligung ausländischer Fahrer dar. Bereits im Dezember hatten sich Berlin und Brüssel informell auf Änderungen an dem Prestigeprojekt des deutschen Verkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) geeinigt, die die Bedenken ausräumen sollen.

Dobrindt sagte daraufhin Änderungen an den seit 2015 geltenden Maut-Gesetzen zu. Zum einen sollen die Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland stärker gestaffelt werden. Zum anderen soll die für Inländer vorgesehene Maut-Entlastung über eine niedrigere Kfz-Steuer für abgasarme Euro-6-Autos stärker ausfallen, nämlich um 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.

Die Änderungen passierten im März Bundestag und Bundesrat in Deutschland, was die EU-Kommission nun zum Anlass nahm, das Verfahren einzustellen. Ohne Einigung hätte es in einer Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und möglichen Geldstrafen münden können.

(APA/dpa)

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