Das Verfahren dreht sich um einen dubiosen Swap-Deal zwischen Stadt und Land Salzburg. Angeklagt ist auch Bürgermeister Schaden. Der Oberstaatsanwalt hat bereits sein Plädoyer gehalten, am Nachmittag folgen die Verteidiger.
Unter großem Medienandrang ist am Dienstag in Salzburg der bereits dritte Prozess im Salzburger Finanzskandal gestartet. Das Untreue-Verfahren gegen sieben Beschuldigte dreht sich um einen dubiosen Swap-Deal zwischen Stadt und Land Salzburg. Auf der Anklagebank sitzen auch Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), Ex-Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus (SPÖ) und die bereits zweimal verurteilte Monika Rathgeber.
Gleich zu Beginn seines Anklagevortrags legte Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft seine Sicht dar, wonach die Vorwürfe nicht so schwierig zu verstehen seien. "Die Geschichte ist ganz einfach: Verzockt, verschoben, vertuscht. Das ist die Kurzversion." Er ließ bisherige Aussagen von Angeklagten und Verteidigern nicht gelten, wonach die Beschuldigten keine nötige Grundausbildung hätten, um die komplexe Materie von Zinstauschgeschäften verstehen zu können. Fakt sei: Die Stadt Salzburg habe zwischen 2003 und 2007 mit Derivaten rund eine Million Gewinn erzielt und rund fünf Millionen Euro Verlust gemacht.
Anfangs seien die Verluste dem Bürgermeister noch nicht bekannt gewesen, sagte Adamovic. "Die Informationen dürften noch etwas dürftig gewesen sein". Doch "irgendwann mussten die Experten der Wahrheit ins Auge sehen". Im Mai 2007 sei der Bürgermeister von der Finanzfachabteilung der Stadt über die Verluste informiert worden. Um ein unangenehmes Nachfragen von Oppositionspolitikern zu vermeiden, sollten die Swaps unauffällig an das Land verschoben werden. Dazu habe es eine Vereinbarung zwischen dem Bürgermeister und Landesfinanzreferenten Othmar Raus gegeben. "So hat sich das Land die Verluste der Stadt schenken lassen. Niemand lässt sich Verluste schenken ohne eine Ausgleichszahlung einzufordern", betonte der Oberstaatsanwalt.
Oberstaatsanwalt: "Sprachregelung wurde vereinbart"
Das ganz sei deshalb im Nachhinein vertuscht worden, weil die Akteure gewusst hätten, dass ihre Vorgehensweise strafbar sei, erklärte Adamovic. "Es wurde eine Sprachregelung vereinbart, um die wahren Motive zu verschleiern." Eine "völlig übliche" Dokumentation sei unterblieben, es habe auch keinen schriftlichen Vertrag zwischen Stadt und Land gegeben, hielt Adamovic den Angeklagten vor. Der Gemeinderat sei wohl bewusst sehr unzureichend informiert und im Glauben gelassen worden, dass die Zinstauschgeschäfte bloß bereinigt worden seien.
Der Oberstaatsanwalt erläuterte auch, was das Delikt Untreue überhaupt bedeutet. Es schütze das Vermögen eines Vollmachtgebers, das könne jenes einer GmbH oder auch einer Gebietskörperschaft sein. Um das Delikt zu erfüllen, sei eine Bereicherung nicht erforderlich. "Das Land hat eigentlich fünf Millionen Euro an die Stadt verschenkt. Ein nachvollziehbares Motiv bei den Akteuren des Landes ist nicht erkennbar. Die Zahlungen des Barwertes an das Land wäre bei der Übertragung geboten gewesen", verwies er auf den errechneten Schadensbetrag von rund 4,9 Millionen Euro.
Als der Verlust bei minus vier Millionen Euro gelegen sei und eine Umstrukturierung der Derivate auch vonseiten der Banken kaum mehr möglich gewesen sei, habe Bürgermeister Schaden im Juni 2007 einen Statusbericht in Auftrag gegeben. Dieser Bericht hätte bei einer Senatssitzung vorgelegt werden sollen, der Termin sei Anfang Juli aber von der Tagesordnung genommen worden, sagte Adamovic. Man habe das dem Stadtsenat und dem Gemeinderat ersparen wollen. "Es begann die Suche nach einem Ausweg aus dem Schlamassel." Er gab zu bedenken, dass in Wirklichkeit auch Kreditverbindlichkeiten an das Land übertragen worden seien. "Die kann man nicht verschenken."
Nach einem Gespräch des Bürgermeisters mit Raus und dem Finanzabteilungsleiter des Landes, Hofrat Eduard Paulus, im August 2007 sei dann "alles geflutscht" und die Übertragung der Swaps ohne Ausgleichszahlungen administriert worden, so der Oberstaatsanwalt. Am Ende des Eingangsplädoyer ersuchte er die Verteidiger noch um "Fair play".
Verteidiger beziehen am Nachmittag Position
Am Nachmittag werden die Verteidiger ihre Positionen vorbringen. Da der Gerichtssaal für die anwesenden 51 Personen wenig Platz biete und die Raumluft immer schlechter werde, bat Rechtsanwalt Werner Steinacher die Vorsitzende gleich zu Prozessbeginn, die Fenster pro Stunde zwei- bis dreimal zu öffnen. Auch die Richterin hatte mit der Platznot in dem Ausweichquartier des Landesgerichtes zu kämpfen. Sie musste die Schöffen umsetzen, da diese sonst in die Laptops der Verteidiger hätten blicken können.
(APA)