Pröll-Privatstiftung: Zivilprozess um "Fake News"-Vorwurf

''Falter''-Chefredakteur Florian Klenk
''Falter''-Chefredakteur Florian KlenkAPA/HANS PUNZ
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"Falter"-Chefredakteur Klenk klagte den Landesgeschäftsführer der ÖVP Niederösterreich sowie die Landespartei wegen übler Nachrede.

Aussagen rund um die umstrittene, mittlerweile aufgelöste Dr. Erwin Pröll Privatstiftung haben ein gerichtliches Nachspiel: "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk hat den Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich, Bernhard Ebner, und die Landespartei wegen übler Nachrede geklagt. Der erste Termin in dem Zivilverfahren in St. Pölten lockte am Montag zahlreiche Medienvertreter an - eine Lösung kam nicht zustande.

Ebner hatte in einer über APA-OTS im Jänner verbreiteten Aussendung den Bericht der Wochenzeitung über die zum 60. Geburtstag des vormaligen Landeshauptmannes eingerichtete und in der Folge vom Land subventionierte Stiftung als "Fake News" bewertet und den Journalisten der Lüge bezichtigt. Er halte den Vorwurf, Nachrichten zu fälschen, für ehrenrührig und kreditschädigend, begründete Klenk in der Folge, warum er vor Gericht ziehe. In der Klagebeantwortung legte die beklagte Partei unter anderem dar, dass die Stiftung nie geheim gewesen sei und die Förderungen in der Landesregierung einstimmig beschlossen worden seien.

In der vorbereitenden Tagsatzung am Montag bemühte sich der Richter um Vergleichsgespräche. Der von Alfred J. Noll vertretene Kläger verlangte den Widerruf und die Unterlassung der Vorwürfe von "Fake News" und Lüge. Die Anregung zu einer Mediation von Rechtsanwalt Manfred Ainedter wurde verworfen - unter anderem mit dem Hinweis, dass der Beklagte heute nicht einmal erschienen sei.

Ainedter: Pröll nahm keine Geldgeschenke an

Ainedter, der sich u.a. an der Ankündigung des "Falter"-Artikels, "Geheimsache Pröll", stieß, betonte, dass der ehemalige Landeshauptmann zu keinem Zeitpunkt Geldgeschenke angenommen habe und über das eingerichtete Konto, auf das Geldspenden für die Stiftung eingingen, nicht zeichnungsberechtigt war. Er forderte seinerseits, dass derartige falsche Aussagen zu unterlassen seien.

Noll hielt fest, dass in Sachen übler Nachrede auch ein strafrechtlicher Part anhängig sei. Klenk fordere überdies 20.000 Euro Entschädigung, die er einem wohltätigen Zweck zuführen werde. "Fake News" würden nicht falsche Nachrichten bezeichnen, sondern gefälschte - auch für den Richter war die Kernfrage, ob man jemand Fälschung vorwerfen darf. Er setzte für den 27. September einen weiteren Termin an, bei dem u.a. Ebner befragt werden soll.

(APA)

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