Warum auch Unternehmen Anspruch auf Rückzahlung haben könnten.
An die 360 Millionen Euro: So viel machen laut Schätzungen die zu viel verrechneten Zinsen aus, die heimische Kreditkunden nun von ihren Banken zurückbekommen. Es geht dabei ausschließlich um Ansprüche von Privatkunden aus nicht weiterverrechneten Negativzinsen. Ob auch Firmenkunden Rückzahlungsansprüche haben, ist dagegen nach wie vor offen – dazu gibt es noch keine Judikatur.
Bankenvertreter betonen die unterschiedliche Rechtslage: Nur bei Privatkrediten greift der Konsumentenschutz, Kreditverträge mit Unternehmern können dagegen weitgehend frei gestaltet werden. Aber heißt das wirklich, dass Firmenkunden grundsätzlich kein Geld zurückfordern können? Das wohl nicht. Selbst die bisherige Judikatur, in der es ausschließlich um Privatkredite geht, stützt sich nämlich nicht nur auf den Verbraucherschutz.
Ganz generell ging es bisher um zwei Fallkonstellationen: Erstens ältere Kreditverträge, bei deren Abschluss niemand daran gedacht hat, dass der Referenzzinssatz (Libor bzw. Euribor) irgendwann ins Negative rutschen könnte. Weshalb die Bank erst nachträglich, mittels „ergänzender Vertragsauslegung“, die Marge als Zinsuntergrenze festlegte. Und zweitens Verträge jüngeren Datums, bei denen die Bank das Problem schon kannte und von vornherein eine entsprechende Klausel in den Kreditvertrag aufnahm. Allerdings ohne zugleich auch eine Obergrenze zu fixieren.