Ein Parlamentsklub kann pleitegehen

(c) APA/MARIE-THERES FISCHER
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Für sie gilt das Privatrecht. Mit allen Konsequenzen.

Wien. Heuer geschieht es schon zum zweiten Mal: dass sich ein Parlamentsklub auflöst. Beim Team Stronach war es gewollt und geplant, bei den Grünen passiert es gegen deren Willen. Aber was bedeutet das rechtlich und welche Auswirkungen hat es? Die „Presse“ sprach mit Juristen darüber. Soviel vorweg: Die Sache ist komplex – und nicht bis ins letzte Detail geklärt.

Laut Gesetz habe ein Klub unter einer Zahl von fünf Nationalratsabgeordneten keinen Bestand mehr, sagt Werner Zögernitz, der das – beim ÖVP-Parlamentsklub angesiedelte – Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen leitet. Für den Grünen Klub kommt demnach aller Voraussicht nach mit Ablauf des 8. November das Aus. Wobei nicht ganz klar ist, welchen Status die grüne Bundesratsfraktion dann haben wird. Ob die Klubfinanzierung für sie vorerst weiterlaufen kann, werde diskutiert, sagt Zögernitz.

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