Was ist denn nur los? Warum wusste niemand mehr, welcher Richter für Grasser und Co. überhaupt zuständig ist? Eine kuriose Reise durch die Untiefen der österreichischen Strafjustiz. Von Manfred Seeh.
Was man eingangs wissen sollte: Ist ein Strafgericht nicht gehörig besetzt, Beispiel: unzuständiger Richter, gilt das als typischer Nichtigkeitsgrund. Wird dieser geltend gemacht, kann der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil dieses Strafgerichts aufheben. Und den Prozess wiederholen lassen. Diesen Nichtigkeitsgrund (andere könnten ohnedies noch anfallen) wollte sich die Justiz beim Buwog-Verfahren ersparen. Motto: "Blamage vermeiden".
Und daher stellte der OGH schon vorher die Weichen. Allerdings nicht viel vorher. Eigentlich nur ein paar Stunden vorher. Eigenartig, dass der OGH überhaupt eingreifen musste. Ist ja sonst auch nicht nötig. Eine nie dagewesene Situation. Aber der Reihe nach.