Ein Strafrichter twittert wenig wohlwollend über Grasser. Über ein anhängiges Strafverfahren. Und ist dann auch noch der Ehemann der Prozessleiterin. Von Manfred Seeh.
Die „Twitter-Affäre“ bricht nur wenige Tage vor Prozessbeginn los. Grassers Anwälte, Manfred Ainedter und Norbert Wess, stellen einen Ablehnungsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker. Die Prozessleiterin erwecke den Anschein der Befangenheit, heißt es darin. Warum man da nicht früher draufgekommen ist? Es gebe kein „früher“, wird beschieden. Der Grund der Ablehnung/Befangenheit sei den Rechtsvertretern erst „in den letzten Tagen zugetragen worden“. Nun ja...
Was soll denn der (angebliche) Grund für die Ausgeschlossenheit der Richterin sein? Wer oder was bereitet ihr – öffentlich ausgetragene – Probleme – Probleme mit den Grasser-Anwälten? Will man es ganz unverblümt ausdrücken: ihr eigener Ehemann bzw. dessen Mitteilungsbedürfnis.