Karl-Heinz Grasser soll mit Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Plech schon im Jahr 2000 einen „Tatplan“ gefasst haben: Das Quartett habe beschlossen, bei Privatisierungen Bestechungsgeld zu verlangen. Doch wer soll überhaupt geschädigt worden sein? Eine Aufschlüsselung. Von Manfred Seeh.
Korruption also. Darum drehte sich bis zuletzt alles. Ziemlich oft ist in der Anklageschrift von „Bestechungsgeld“ die Rede. Somit drängten sich zwei Grundfragen auf: Welchen Schaden hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser überhaupt angerichtet? Und wer wurde geschädigt?
Einfache Fragen, möchte man meinen. Zu einfache Fragen. Vorweg eine Präzisierung: Es wurde nicht der Imageschaden für die Politik, Stichwort: Vertrauensverlust, abgehandelt. Sondern der finanzielle Schaden.