Christina Stürmer und Ministerin Schmied in Rechtsstreit

(c) APA (Peter Hautzinger)
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Christina Stürmer singt in der Pop-Version der Bundeshymne über die Heimat "großer Söhne und Töchter". Diese "Textverfälschung" dürfte die Gerichte beschäftigen.

Um die von Christina Stürmer gesungene Pop-Version der Bundeshymne, die Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) in ihrer PR-Kampagne für die "Bildungsreform für Österreich" einsetzt, ist ein Rechtsstreit entbrannt. Wie der ORF berichtet, verlangt der Sessler-Verlag, der die Erben der Textdichterin Paula von Preradovic vertritt, von Stürmer und Schmied Unterlassungserklärungen. Die Begründung: Stürmer singt von der Heimat "großer Söhne und Töchter", diese Textveränderung sei ein "Eingriff in das Persönlichkeitsurheberrecht", so Verlags-Geschäftsführer Ulrich Schulenburg.

Pop nicht im Sinne des Staates?

Eine "poppige Version" der Bundeshymne hält Schulenburg generell für eine "Absurdität", "das kann nicht im Sinne des Staates sein". Der Sessler-Verlag vertritt auch die Erben von Victor Keldorfer und Max Schönherr, von denen die Chor- bzw. Orchesterbearbeitung der ursprünglich Wolfgang Amadeus Mozart zugeschriebenen Freimaurerkantate stammt. "Vor allem geht es aber um die Textverfälschung", so Schulenburg.

Der vom Verlag beauftragte Rechtsanwalt, Georg Zanger, verlangt von Stürmer und dem Unterrichtsministerium innerhalb von drei Tagen Unterlassungserklärungen. Sollten diese bis Montag nicht einlangen, werde er eine Unterlassungsklage einbringen und gleichzeitig versuchen, per einstweiliger Verfügung die Ansprüche der Erben durchzusetzen. Diesen und dem Sessler-Verlag gehe es dabei nicht um Geld, betonte Zanger, "sondern darum, dass das Werk unangetastet bleibt".

Zwar habe Dichterin von Preradovic der Republik sämtliche Rechte vermacht, welche dafür bei jeder Aufführung abseits von staatstragenden Anlässen, selbst bei einem Feuerwehrfest, Tantiemen bezieht. "Das hat aber nichts mit den künstlerischen Persönlichkeitsrechten zu tun", betont Zanger. Die Regierung habe nicht das Recht, ohne Zustimmung der Erben das Werk zu verändern. Stürmer unterstellte er "anmaßendes Vorgehen", man könne nicht über den Kopf eines Künstlers hinweggehen und dessen Werk, das in einer bestimmten Intention geschaffen wurde, verändern: "Ich würde ja auch nicht in einen Miro oder einen Hundertwasser einfach etwas hineinmalen."

Verwunderung über die Aufregung

Bei der Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner, die die für die Kampagne zuständige Werbeagentur Lowe GGK vertritt, zeigt man sich über die Aufregung verwundert. Von Preradovic habe den Text als Auftragswerk geschaffen und alle Rechte an die Republik übertragen, so Gerald Ganzger. Selbst wenn die Republik nicht der ausschließliche Rechteinhaber wäre, sieht Ganzger kein Problem mit dem veränderten Text. Bei dem Zusatz "und Töchter" handle es sich nämlich nicht um eine Bearbeitung, sondern eine bloße Anpassung, die durch die Sensibilisierung im Umgang mit Sprache notwendig geworden sei. Bei einem identitätsstiftenden Werk wie der Bundeshymne sei es "rechtlich klar", dass der Auftraggeber im Bedarfsfall Anpassungen vornehmen dürfe. Immerhin schließe der Originaltext 50 Prozent der Bevölkerung aus, so Ganzger. Außerdem seien durch den Zusatz "und Töchter" weder Sinn noch Qualität des Textes verändert worden.

Bei der musikalischen Interpretation stelle sich die Frage, welche Version Stürmer "bearbeitet" haben solle, so Ganzger. Die aus dem 18. Jahrhundert stammende Freimaurerkantate sei schließlich urheberrechtsfrei.

(APA)

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