Puigdemont muss für Wahl nach Katalonien

Carles Puigdemont
Carles Puigdemont(c) APA/AFP/PIERRE-PHILIPPE MARCOU
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Verfassungsgericht erkennt Ernennung des Separatistenchefs zum Premier per Videokonferenz nicht an.

Madrid. Für den nach Belgien geflüchteten Separatistenchef Kataloniens, Carles Puigdemont, rückt die Stunde der Wahrheit näher: Spaniens Verfassungsgericht schob dessen Plan, sich vom Exil in Brüssel aus per Videokonferenz zum neuen Ministerpräsidenten Kataloniens wählen zu lassen, einen Riegel vor. Puigdemonts Wahl sei nur möglich, wenn er nach Barcelona komme und in der für Dienstag anberaumten Sitzung vor dem katalanischen Parlament persönlich erscheine, urteilten die elf Richter. Nun muss sich Puigdemont entscheiden: Kehrt er zurück und riskiert seine Festnahme? Oder verzichtet er auf das Amt?

Nach der richterlichen Eilentscheidung dürfte es für den früheren katalanischen Premier schwierig werden, wieder an die Macht zu kommen. Denn die Richter knüpften auch Puigdemonts Auftritt vor dem Katalanen-Parlament an Bedingungen: Der Separatistenführer müsse sich zuvor der spanischen Justiz stellen, die gegen ihn einen Haftbefehl verhängt hatte, nachdem er einer Vorladung nicht nachgekommen war und sich nach Belgien abgesetzt hatte.

Parlament oder U-Haft?

Vom Ermittlungsrichter in Madrid hängt es dann ab, ob der 55-Jährige an der Parlamentssitzung teilnehmen darf oder ob er in U-Haft gehen muss.

Puigdemont scheint sich jedoch noch nicht geschlagen gegeben zu wollen: Seine Partei, Junts per Catalunya (Zusammen für Katalonien), kündigte am Sonntag an, dass Puigdemont beim Ermittlungsrichter die Erlaubnis beantragen wolle, ganz offiziell an der Parlamentssitzung am Dienstag teilnehmen zu dürfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2018)

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