15-Jährige in Tulln vergewaltigt? Zwei Asylwerber vor Gericht

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Zwei damals 18-Jährige stehen vor Gericht, weil sie eine 15-Jährige vergewaltigt haben sollen. Die Angeklagten sprechen von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr.

In einem Prozess um die Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln sind am Dienstag in St. Pölten zwei 19-Jährige vor Gericht gestanden. Die Angeklagten bekannten sich laut ihren Verteidigerinnen nicht schuldig, nach Angaben der beiden Asylwerber soll der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sein. Die Öffentlichkeit wurde nach den Eröffnungsvorträgen von der Schöffenverhandlung ausgeschlossen.

Als sich die 15-Jährige am 25. April 2017 gegen 22.30 Uhr auf den Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters gemacht hatte, sollen die beiden zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen dem Mädchen nachgegangen und es eingeholt haben. Der Zweitangeklagte aus Somalia soll der 15-Jährigen einen Faustschlag versetzt haben. Gemeinsam mit einem unbekannten Dritten soll das Duo sie auf einen Sportplatz gebracht haben, wo es laut Anklage zweimal zur Penetration - durch den Somalier und einen weiteren Täter - kam.

Die 15-Jährige hatte sich der Staatsanwaltschaft zufolge befreien und davonlaufen können, war in Folge aber erneut eingeholt und auf einem nahen Grundstück vom Erstangeklagten aus Afghanistan vergewaltigt worden. Die Betroffene hatte sich losreißen können, war nach Hause gelaufen und anschließend ins Krankenhaus gekommen. Sie hatte laut der Staatsanwältin Kratzspuren, zudem waren Spermaspuren der beiden Angeklagten sichergestellt worden.

Keine Zweifel an Glaubwürdigkeit

Auch wenn das Geschehen "wie aus einem schlechten Film" wirke, sei es glaubwürdig, sagte die Staatsanwältin. Die 15-Jährige habe eine schwierige Kindheit gehabt, es gebe laut einem Sachverständigengutachten zur Glaubhaftigkeit aber keine Hinweise auf Fremdsuggestion - das Mädchen sage also die Wahrheit, führte die Anklägerin aus. Es habe bei mehreren Einvernahmen die Geschichte im Kern gleich erzählt, auch wenn es sich an manche Details nicht mehr erinnern könne. Zudem habe die Polizei Handys der Angeklagten und der 15-Jährigen sowie die Angaben der Örtlichkeiten des Tatgeschehens überprüft. Privatbeteiligten-Vertreter Ewald Stadler machte Schmerzensgeld-Ansprüche in Höhe von 15.400 Euro geltend.

Beide Beschuldigten waren im April des Vorjahres im Containerdorf Tulln untergebracht gewesen, sie wurden beim Prozess aus der U-Haft vorgeführt. Die Verteidigerin des Erstbeschuldigten berichtete, ihr Mandant sei mit 16 Jahren aus Afghanistan geflohen. "Er wollte sich integrieren und hat einen Deutschkurs besucht", auch in einem Verein sei er aktiv gewesen. Nach Angaben der beiden Angeklagten hatten sie gemeinsam mit der 15-Jährigen Marihuana geraucht und geredet, bevor es zum "einvernehmlichen Geschlechtsverkehr" gekommen sei. Die Verteidigerin des Zweitangeklagten forderte einen Freispruch und betonte: "Die 15-Jährige kann sich an wesentliche Details nicht erinnern." Die Betroffene leide an einer psychischen Erkrankung und habe zum Tatzeitpunkt einen "Medikamentencocktail intus" gehabt.

Massen-DNA-Test

Das Duo war durch einen Massen-DNA-Test ausgeforscht und in Folge festgenommen worden. 65 Männer hatten über Anordnung der Staatsanwaltschaft DNA-Proben abgeben müssen. Nach der Festnahme der beiden Verdächtigen hatte der Tullner Bürgermeister Peter Eisenschenk (ÖVP) bis zur endgültigen Klärung der Causa einen Aufnahmestopp für die Zuteilung neuer Asylwerber erlassen.

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(APA/Red.)

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