Causa Tierschützer: 220 Selbstanzeigen aus Protest

Unter den Unterstützern: die Chefin des Wiener Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic.
Unter den Unterstützern: die Chefin des Wiener Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Aus Protest gegen ein Gerichtsverfahren gegen 13 Tierschützer haben sich 220 Prominente, Aktivisten und Privatpersonen selbst angezeigt. Sie wollen damit auf eine "Justizfarce" aufmerksam machen.

Die 13 Tierschützer, die sich nach jahrelangen Ermittlungen ab 2. März im Landesgericht Wiener Neustadt verantworten müssen, erhalten Schützenhilfe: 220 Prominente, Aktivisten und Privatpersonen haben sich aus Protest selbst angezeigt. Sie sehen in dem Verfahren gegen die Tierschützer einen Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat sehen. Ihre Kritik richtete sich gegen den Anklagepunkt nach Paragraf 278a - der Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Diese Anschuldigung sei so vage, dass sie auf jeden Unterstützer einer Bewegung angewandt werden könne, erklärten die Selbstanzeiger am Mittwoch. Insofern habe man sich durch das eigene Engagement ebenfalls schuldig gemacht. Am Montag wurden 220 Selbstanzeigen an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Darunter auch jene des Schauspielers Hubsi Kramar sowie des Liedermachers Sigi Maron. "Eine Umkehr der Täter-Opfer Rolle hat ja in Österreich Tradition und ist besonders beliebt", kritisierte Kramer. Das Bedrohliche sei für ihn, gegen wen der Paragraf angewandt werde.

Petrovic: "Abgesang des Rechtsstaats"

Unter den Unterstützern fand sich auch Madeleine Petrovic, Klubobfrau der Grünen in Niederösterreich und Chefin des Wiener Tierschutzvereins: "Ich habe einen persönlichen Brief an die Justizministerin geschrieben, mit der Frage, wie sie mein Verhalten beurteilt und was ich tun soll. Denn ich habe auch in Zukunft vor, mich an Kampagnen zu beteiligen", erklärte die Politikerin: "Wenn dieses Verfahren da durchgeht, ist das der Abgesang des Rechtsstaats". Ihren Protest erklärte sie mit einem Zitat von Bertold Brecht: "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht".

Textilunternehmer-Erbe und Tierschützer Hans Palmers zeigte sich ebenfalls selbst an: "Das habe ich alles auch gemacht - und ich bin stolz darauf und stehe dazu." Er habe sich genauso wie die beschuldigten Tierschützer gegen Unrecht eingesetzt, betonte der Schweizer. "Wenn wir versuchen, solche Leute mundtot zu machen und vor Gericht schleppen - unter, soweit ich das beurteilen kann, fragwürdigen Methoden - rüttelt das an den Grundpfeilern unserer Demokratie."

"Gesinnungsparagraf" 278a

Als Moderator der Veranstaltung trat Versicherungskaufmann Boris Lechthaler in den Vordergrund. Man müsse diese "Justizfarce" aufhalten, 278a werde als "Gesinnungsparagraf" gewertet, erklärte der Oberösterreicher seine Selbstanzeige. Wer eine Bewegung ideell, finanziell unterstütze oder auch nur ein T-Shirt kaufe, mache sich laut der jetzigen Auslegung unter Umständen eines Verbrechens schuldig.

Unter den 220 Selbstanzeigern befanden sich neben kirchlichen Vertretern auch die Büroleiterin des "Vereins Gegen Tierfabriken" (VGT), Maria Griebl. Gegen sie wurde in der Causa ermittelt, das Verfahren stellte die Behörde ein. Fünf ihrer Kollegen sind angeklagt. "Wie willkürlich die Auswahl ist, ist ganz offensichtlich", meinte sie. "Alle Vorwürfe würden auch auf mich zutreffen." Griebl sieht in dem Vorgehen der Justiz eine "ernsthafte Bedrohung der Demokratie". Ähnlich beurteilte es Tom Putzgruber, Obmann des Salzburger Tierrechtsverein "Respektiere", gegen den ebenfalls Erhebungen geführt und fallen gelassen wurden.

Putzgruber hat die Wiener Neustädter Behörde laut seinen Angaben wegen ungerechtfertigter Durchsuchung und Nicht-Retournierung von beschlagnahmten Gegenstände angezeigt. Laut Staatsanwaltschafts-Sprecher Erich Habitzl ist diesbezüglich noch nichts aufgetaucht. Auch bei der Wiener Behörde lag am Mittwoch noch keine der 220 Selbstanzeigen vor. Das erklärte Sprecher Gerhard Jarosch. Damit einer Selbstanzeige nachgegangen werde, müsse jedenfalls eine Beschreibung des Tatbestandes vorliegen, betonte er. Eine bloße Solidaritätserklärung reiche nicht.

(APA)

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