IT-Recht

Was Einbrecher und die DSGVO gemein haben

(c) Pixabay
  • Drucken

Der Mai ist Hochsaison für Einbrecher. Das kann Folgen nach der Datenschutz-Grundverordnung haben.

Im Mai werden die meisten Einbrüche in gewerbliche und industrielle Betriebe begangen, nicht nur hinsichtlich Zahl, auch beim Schadensausmaß. Das ergab eine Analyse der Schadensfälle bei der Wiener Städtischen über zehn Jahre. Immerhin: Die Zahl der physischen Einbrüche ist rückläufig, von 4250 oder zwölf am Tag im Jahr 2008 auf 1720 oder fünf am Tag im Jahr 2007.

Das war die gute Nachricht. Anders sieht es bei Cybercrime aus. Hier wird ein Plus von 27,3 Prozent zum Vorjahr verzeichnet. Die durchschnittliche Schadenshöhe beträgt hier 80.000 Euro, in Einzelfällen bis zu 500.000 Euro. Dabei wird die IT-Sicherheit der KMU als „stark ausbaufähig“ bezeichnet.

Der finanzielle Schaden kann ab dem 25. Mai noch steigen. Dann ist europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Datenschutzverletzungen werden dann streng sanktioniert. So achtete laut Wiener Städtischer weniger als ein Drittel der betroffenen KMU auf die Verschlüsselung ihrer Datenträger. Nur sechs von zehn verfügten über einen (verpflichtenden) IT-Sicherheitsverantwortlichen. Im Fall eines Cybereinbruchs käme ein kleineres Unternehmen unverschuldet zum Handkuss – und würde trotzdem bestraft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Karriere-News

Datenschutz: Massiver Anstieg bei Beschwerden wegen DSGVO

Die Datenschutzbehörde behandelte 2018 zehn Mal so viele Fälle wie im Jahr davor. Die Hälfte blieb liegen.
Karriere-News

DSGVO: Pragmatismus statt Aufregung

Österreichs Unternehmen sind beim Thema Datenschutz überwiegend auf gutem Weg.
Karriere-News

Erweiterte Informationspflichten für Pensionskassen

FMA fordert transparentere betriebliche Altersvorsorge.
Karriere-News

Ist der gläserne der gesündere Mensch?

Kongress in Stegersbach thematisiert Digitalisierung.
Karriere-News

Mitarbeiter geht: Müssen Daten gelöscht werden?

Recht. Die Datenschutzgrundverordnung betrifft auch die Personalisten: Sie müssen wissen, wie sie mit den Daten scheidender Mitarbeiter und abgelehnter Bewerber umgehen. Und dass sie einen „Löschplan“ erstellen sollten.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.