Das Finanzministerium ortet eine Ungleichbehandlung bei Vassilakous Vorstoß.
Der Vorstoß der Wiener Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) für eine Citymaut für Pendler nach Wien stößt beim Bund auf Ablehnung. Die Einführung wäre "in mehrfacher Hinsicht rechtlich unzulässig", zeigt sich das Finanzministerium am Dienstag überzeugt.
Eine derartige Gebühr würde eine "klare Ungleichbehandlung" zwischen Wienern und Personen aus Niederösterreich oder dem Burgenland bedeuten. Europarechtlich wäre es wiederum eine Benachteiligung von Unternehmen, die keine Geschäfte in Wien haben. "Darüber hinaus sind Mauten mit Ermächtigung im Finanzausgleichsgesetz zulässig", betonte man seitens des ÖVP-Ministeriums.
Abseits rechtlicher Bedenken hält man auch politisch nicht viel von der Citymaut-Idee. Diese widerspreche dem von Schwarz-Blau ausgerufenen Ziel der Senkung der Abgabenquote in Richtung 40 Prozent und würde eine Belastung für arbeitende Menschen bedeuten.
Vassilakou hatte am Montag vorgeschlagen, den Pendlerverkehr mithilfe einer noch nicht näher bezifferten Einfahrtsgebühr, die bei der Stadtgrenze zu bestimmten Zeiten - etwa von 6.00 bis 10.00 Uhr - eingehoben werden soll, drosseln zu wollen. Die von Rot-Grün geplante Reduktion des Autoverkehrs benötige einen weiteren "großen Wurf", so Vassilakou. Die Einnahmen würden in den Öffi-Ausbau fließen.
Der Koalitionspartner SPÖ zeigte sich gesprächsbereit, Opposition und Land Niederösterreich stehen der Idee ablehnend gegenüber. Bereits gestern hatte der niederösterreichische Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko angekündigt, einer City-Maut nicht zustimmen zu wollen.
(APA/ca)