BVT: Zweite Schlappe für Kickl

Herbert Kickl.
Herbert Kickl. (c) REUTERS (Leonhard Foeger)
  • Drucken

Das OLG Wien hat die Hausdurchsuchung beim Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Nun veranlasst Justizminister Moser eine Sonderprüfung der Causa BVT.

Wien/Alpbach. Es begann mit einer Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sowie der Suspendierung mehrerer Mitarbeiter des BVT, inklusive deren Chef, Peter Gridling. Geblieben ist davon nicht viel: Das Bundesverwaltungsgericht hob die Suspendierung Gridlings und zweier weiterer Mitarbeiter des BVT wieder auf – und gestern entschied das Oberlandesgericht Wien (OLG), dass auch die Hausdurchsuchung rechtswidrig stattgefunden hatte.

Die Causa BVT wird nun selbst ein Fall für die Justiz. Justizminister Josef Moser (ÖVP) kündigte am Dienstag in Alpbach eine umfassende Prüfung der Affäre durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg an. Sie soll etwa klären, ob es „Ermittlungsdruck“ aus dem Innenministerium auf die Staatsanwaltschaft gegeben hat. Zudem beschäftigt sich ab kommender Woche ein Untersuchungsausschuss des Nationalrats mit den Vorgängen beim Verfassungsschutz. Er soll klären, ob es politische Motive im Ressort von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) für das Vorgehen gegen das BVT gegeben hat.

Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass die Hausdurchsuchungen nicht verhältnismäßig gewesen seien. Das betraf die Durchsuchung im BVT sowie die in den Wohnungen von drei Mitarbeitern. Nur bei einem Beschuldigten fand das Gericht die Durchsuchung verhältnismäßig.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hätte die Beweismittel im Weg der Amtshilfe beschaffen müssen. So aber erweise sich der „Eingriff in den Wirkungsbereich einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Behörde [. . .] als nicht verhältnismäßig“, stellte das OLG Wien fest.

Ruf nach Rücktritt

„Die WKStA hätte als objektive Ermittlungsbehörde die grundlegenden Verfahrensgrundsätze einhalten müssen und niemals in das Fahrwasser, ein Empfänger einer Empfehlung oder Weisung des Innenministeriums zu sein, geraten dürfen“, meinte Volkert Sackmann, ein Anwalt eines Beschuldigten, zum Urteil.

Innenminister Kickl reagierte am Rande einer Pressekonferenz am Dienstag ungerührt und verwies auf die Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sollten Fehler passiert sein, dann bei der Justizbehörde. Die Opposition dagegen fuhr schwere Geschütze gegen den Minister auf, die SPÖ forderte Kickls Rücktritt, Peter Pilz drohte mit einem Misstrauensantrag.

Für die Causa selbst hat die Entscheidung des OLG Wien kaum Auswirkungen. Beschlagnahmte Beweismittel müssen nicht vernichtet oder zurückgegeben werden. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und unterschiedlicher Korruptionsdelikte beim BVT betrifft acht Personen. Konkret geht es um das Kopieren und Speichern von eigentlich zu löschenden Daten bzw. unterlassene diesbezügliche Anweisungen sowie die Weitergabe in Österreich hergestellter nordkoreanischer Reisepassmuster an Südkorea.

Neben der Prüfung der Causa durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg kündigte Moser in Alpbach auch weitere Konsequenzen an, die bei besonders sensiblen Ermittlungen künftig zum Tragen kommen sollen. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die WkSta in sensiblen Bereichen vor Durchführung einer Maßnahme, etwa einer Hausdurchsuchung, der Oberstaatsanwaltschaft (OSta) Bericht erstatten muss. Und nur der OSta, sagt Moser, nicht dem Ministerium. Dazu gebe es eine gesetzliche Regelung, um politische Interventionen zu verhindern. Und daran wolle er festhalten.

Personelle Konsequenzen möglich

Als weitere Maßnahme soll die WkSta im Rahmen des Journaldienstes Anordnungen nur noch schriftlich kommunizieren dürfen. Fernmündlich soll das nur noch bei Gefahr im Verzug gestattet sein.

Bei der Frage nach der Verantwortlichkeit, schließt Moser personelle Konsequenzen in der WkSta nicht aus. Zunächst gehe es aber um strukturelle Maßnahmen – „die WkSta hat eine Entscheidung getroffen, die nicht gehalten hat“. Ob die Causa womöglich den zuständigen Staatsanwälten entzogen wird, müsse die Staatsanwaltschaft Korneuburg klären.

Was die Beweise angeht, die bei den Hausdurchsuchungen gesammelt wurden, müsse das Erstgericht entscheiden, ob sie in einem Verfahren verwertet werden dürfen.

AUF EINEN BLICK

Das Oberlandesgericht Wien befand in einem gestern bekannt gewordenen Urteil, dass die ohnehin umstrittene Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) rechtswidrig war. Das Vorgehen sei unverhältnismäßig gewesen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hätte sich die die Beweismittel auch im Weg der Amtshilfe beschaffen können. Justizminister Josef Moser kündigte nach der Entscheidung gestern in Alpbach an, dass es eine umfassende Prüfung der Causa durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg geben würde. Sie soll unter anderem klären, ob es „Ermittlungsdruck“ auf die Staatsanwaltschaft durch das Innenministerium gegeben hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)
Innenpolitik

VfGH: Kickl muss BVT-U-Ausschuss weitere Aktenteile vorlegen

Der Verfassungsgerichtshof hat zugunsten von SPÖ, Neos und Liste Pilz entschieden: Das Innenministerium muss den sogenannten Kabinettsakt nachliefern.
Justizminister Josef Moser bei einer am heurigen Forum Alpbach gegebenen
premium

BVT-Affäre: Kommen neue Regeln für Ermittler?

Nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung in Büros und Wohnungen von Verfassungsschützern machen Experten brisante Vorschläge zur Verbesserung der Behörden-Organisation. Indessen wird der fallführenden Oberstaatsanwältin die Missachtung eines Auftrags ihrer Vorgesetzten vorgeworfen.
Innenpolitik

BVT: Leitende Staatsanwältin wegen Amtsmissbrauchsverdachts angezeigt

Die für die Causa um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zuständige Staatsanwältin wurde angezeigt.
SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES ZU BVT: KICKL
Innenpolitik

Kickl: „Ich habe Recht, Sie haben Unrecht“

Parlament. Die Opposition scheitert mit ihrem Misstrauensantrag gegen den Innenminister wegen der BVT-Affäre.
Innenminister Kickl muss sich neuerlich vor dem Parlament verantworten.
Innenpolitik

BVT-Sondersitzung: "Kickl war zu jedem Zeitpunkt informiert"

Die SPÖ glaubt, dass Innenminister Herbert Kickl "Drahtzieher" der rechtswidrigen Hausdurchsuchung im BVT sei und bat das Parlament zur Sondersitzung. Kickl verteidigte seine Arbeit.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.