Türke half nicht mit: Österreichischen Pass verloren

Symbolbild: Reisepass mit Fingerabdruck
Symbolbild: Reisepass mit FingerabdruckAPA
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Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden. Ob der Mann nun das Land verlassen muss, ist noch offen. Er könnte neuerlich die österreichische Staatsbürgerschaft oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelbürger bestätigt. Dieser am Montag veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich bestätigt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können. Der betroffene Mann hatte gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen. Dieses wiederum hatte davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt.

Basis für die Entscheidung des Landes war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulates in Salzburg. Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne, sodass es sich bei dieser Liste um eine türkische Wählerevidenz handle. Für eine versehentliche "antraglose" Wiederverleihung gebe es auch keine Anhaltspunkte.

Fehlende Mitwirkung ausschlaggebend

Der VwGH schloss sich nun dieser Sichtweise an. Die Beweiswürdigung des Landesverwaltungsgerichtes sei schlüssig und nachvollziehbar gewesen, heißt es in dem Beschluss des Höchstgerichts. Trotz wiederholter Aufforderungen der Behörde und des Landesverwaltungsgerichts zur Vorlage diverser Unterlagen, vor allem eines Auszugs aus dem türkischen Personenstandsregister habe der Betroffene nicht nachvollziehbar begründet, weshalb ihm die Vorlage nicht möglich gewesen sei.

Diese fehlende Mitwirkung hatte schon das Landesverwaltungsgericht dazu bewogen davon auszugehen, dass der Mann aufgrund eines Antrags seinerseits die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben habe.

Ob der Mann jetzt das Land verlassen muss, steht auf einem anderen Blatt Papier. Er kann etwa die österreichische Staatsbürgerschaft neu beantragen oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Beim VwGH liegen übrigens derzeit keine weiteren gleich gearteten Fälle, allerdings dürften bereits einige in der "Pipeline" sein.

(APA)

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