Anlegen für Kinder: Das Dilemma der Eltern

Clemens Fabry
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Welche Finanzgeschäfte dürfen Eltern für ihre Kinder abschließen? Dies ist nicht immer einfach zu klären, wie die Klage zweier Teenager gegen den Abschluss einer Lebensversicherung zeigt. Die Klage liegt der „Presse“ exklusiv vor.

Wien. Tausende Eltern stehen vor der Frage, wie sie für ihre Kinder Geld veranlagen sollen. Es gibt zwar mündelsichere Anlagen. Doch diese werfen bei den gegenwärtigen Niedrigzinsen kaum Erträge ab. Berücksichtigt man die Inflationsrate und die Kapitalertragsteuer, handelt es sich oft um ein Verlustgeschäft. Auch ist nicht immer eindeutig, was unter mündelsicher fällt. Mit Spannung blicken Vertreter der Finanzbranche nun auf eine Klage, die ein 16-jähriger Mann und eine 17-jährige Frau eingereicht haben. Bei den Klägern handelt es sich um Geschwister. Ihre Eltern haben für sie eine Lebensversicherung abgeschlossen. Setzen sich die Kläger durch, könnte dies gravierende Auswirkungen haben. „Ich bin überzeugt, dass es in Österreich noch Tausende andere solche Fälle gibt“, sagt Anwalt Michael Poduschka, der die Kläger vertritt. Lesen Sie in diesem Artikel mehr über den Fall. Außerdem erfahren Sie, worauf Eltern achten müssen, wenn sie für ihre Kinder Geld veranlagen wollen. Sind Bausparverträge erlaubt? Und wie sieht es mit Fonds aus?

In der Klage geht es um eine Lebensversicherung, die im Jahr 2009 abgeschlossen wurde. Die monatliche Prämie betrug 50 Euro. Es handelt sich um ein fondsgebundenes Produkt. Vorgesehen war eine Laufzeit von 30 Jahren. Als Antragsteller hat die Versicherung die Kinder akzeptiert, unterschrieben haben Vater und Mutter. Lebensversicherungen gehören in Österreich nach dem Sparbuch und dem Bausparer zu den beliebtesten Anlageformen.

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